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Verkäufer ist kein "gewerblicher Verkäufer" Muss ich trotzdem die gekauften Artikel zuerst zurückschicken, wenn Fall eröffnet?

Hi zusammen, ich habe neulich was gekauft, wo mir der Verkäufer überhöhte Versandkosten "abzockte".
Konkret wurde mir die Ware für 1,90€ zugeschickt - verlangt hatte der Verkäufer jedoch 13,80€(!).
Nun hab ich einen Fall eröffnet, um einen Teil der Versandkosten zurück zuerhalten.

Dieser antwortete nun mit Rücksendung des Artikels UND dann erfolge die Gutschrift.
Da dies nun kein "gewerblicher Verkäufer" ist, muß ich die Ware "zuerst" schicken? Oder kann ich verlangen, das "Er" zunächst zahlt ?

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"EUR 10,00 Deutschland Standardversand (DHL Paket)"

"Gebotsrücknahme (in den letzten 12 Monaten): 5"

 

für manche ist ebay einfach nicht das richtige

 

du hast zu dem preis gekauft der dir der artikel wert war inkl. versandkosten

ok, als "warensendung zu versenden war nicht die beste wahl des vk

trotzdem besteht der kaufvertrag

der vk braucht den artikel überhaupt nicht zurück nehmen

 

er ist doch bei dir angekommen? also?

 

 

MEINE MEINUNG!

 

inzwischen hat sich der vk auch "gewerblich" angemeldet

aber nicht mehr lange :_|


"Mitglied seit: 05.03.12 in Deutschland

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer"

 

 

 

 

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