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Ware defekt

conny_maus67
Auf Erkundungstour

Hallo, eine Frage. Ich habe eine Kettensäge ersteigert, die Defekt ist (vom Gutachter bestätigt)   Jetzt möchte ich sie zurückgeben; der Verkäufer behauptet aber bei ihm war sie noch in Ordnung und lief. Ich hatte kein Käuferschutz . Fall habe ich Ebay gemeldet. Hat jemand einen Rat für mich?

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Antworten (5)

Antworten (5)

für deinen Account bist du allein verantwortlich, wenn du jemandem "unachtsamerweise" deine Zugangsdaten gibst, hast du natürlich auch dafür gerade zu stehen

sprich, du hast gekauft 😉

 

sende dem Vk ein Einschreiben, mit dem Ergebnis des Gutachtens (in Kopie) und fordere (nicht bitten) ihn auf, seinen Teil des Vertrages einzuhalten, entweder durch Lieferung der ausgewiesenen Ware (einwandfreie Funktion) , oder Rückzahlung des vollen Betrages (Kaufpreis, 2x Versand, Kosten des Gutachtens) binnen 10 Werktage (genau datieren).

die hinterlegte Ausschlussklausel greift nicht bei Waren, die nicht der Beschreibung entsprechen,

nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, wärst du natürlich bereit, dein Recht auf zivilrechtlicher Ebene durchzusetzen

 

wenn du solch ein Einschreiben sendest, solltest du natürlich auch bereit sein, dies umzusetzen

conny_maus67
Auf Erkundungstour

Danke für deine Hilfe, du hast mir mit deiner Antwort schon mal weitergeholfen.

Mit meinem Account hat er die Säge nicht erworben. War mit seinem Account, aber halt für mich.

 

LG

Conny

vw591
Auf Erkundungstour

Hier mal die Artikel Nr. 120986747421

Die Ware hat mein Patenkind für mich ersteigert, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht mitsteigern konnte.

Die Ware kann laut Gutachten nicht vom Transport defekt sein.

Danke schon mal für die Antwort.

 

 

 

 

magst du die Artikelnummer einmal angeben ?

"der Käuferschutz" entscheidet letztlich nur über die Methode der Zahlung

sofern ein Versandschaden ausgeschlossen ist (hast du beim Versandunternehmen gemeldet), kannst du den Vk, sofern er sich sträubt, wohl nur noch auf zivilrechtlicher Ebene beikommen,

dazu lasse dir den Schaden schriftlich vom Gutachter bestätigen

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