07-10-2012 13:25
Hallo, eine Frage. Ich habe eine Kettensäge ersteigert, die Defekt ist (vom Gutachter bestätigt) Jetzt möchte ich sie zurückgeben; der Verkäufer behauptet aber bei ihm war sie noch in Ordnung und lief. Ich hatte kein Käuferschutz . Fall habe ich Ebay gemeldet. Hat jemand einen Rat für mich?
"der Käuferschutz" entscheidet letztlich nur über die Methode der Zahlung
sofern ein Versandschaden ausgeschlossen ist (hast du beim Versandunternehmen gemeldet), kannst du den Vk, sofern er sich sträubt, wohl nur noch auf zivilrechtlicher Ebene beikommen,
dazu lasse dir den Schaden schriftlich vom Gutachter bestätigen