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Wer hat Recht?

Ich hab mir letztens per Sofortkauf "300 - Rise of an Empire" gekauft. Die Artikelbeschreibung sagt folgendes

"300 - Rise of an Empire -- Blu-ray 3D+2D -- Eva Green / Lena Headey"

 

Als die BR ankam, bemerkte ich einen Aufkleber auf dem Cover "Nur in 3D abspielbar", nachgeschaut und das Bild war bei der Auktion auch zu sehen, hab ich aber anscheinend übersehen.

Wer hat nun Recht? Der Verkäufer, da auf dem Bild der Aufkleber zu sehen ist? Oder ich als Käufer, weil eben in der Beschreibung 3D+2D steht?

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Du solltest deine Frage anders formulieren, nämlich "Wer bekommt Recht?"

 

Bei dem genannten Betrag ist das völlig nebensächlich, solange du oder der VK keine Rechtsmittel ergreifen.

 

Bei einem höheren Betrag wäre das natürlich vor Gericht zu klären, aber da bekommt man ja bekanntermaßen nicht RECHT, sondern ein URTEIL.

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