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fall wegen erhäblichen abweichung zur beschreibung ( gebrauchte Ware als neu verkauft worden)

Hallo,

habe ein Elektrotacker erworben der laut beschreibung neu und unbenutzt sein solte was nicht der fall war. Problem an käuferschutz übergeben, diese hat mir den vollen kaufpreis rückerstattet,mit der anmerkung ich bräuchte keine weiteren schritte zu unternehmen.

bis hierher alles gut. Dann bekomm ich mail vom verkäufer ich solle den Artikel zur Überprüfung zurück schicken um festzustellen ob ich das gerät beschädigt habe.

orginal e-mail:"

 Sehr geehrter Kunde,

 

Ihr Widerruf ist bei uns eingegangen.

 

Sie möchten die erhaltene Ware wieder zurückgeben? Kein Problem! Bitte beachten Sie dabei aber, dass die vollständige Erstattung Ihrer Zahlung davon abhängt, dass Sie die Prüfung des Artikels hinsichtlich Eigenschaften und Funktionsweise auf ein Maß beschränkt haben, wie das etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

 

So sind beispielsweise Produktregistrierungen und die Registrierung einer Software in der Regel nicht für deren Eigenschafts- und Funktionsprüfung erforderlich.

 

Auch Abnutzungen, die erkennbar eine Verwendung des Artikels über dasjenige hinaus erkennen lassen, was zur ladenlokaltypischen Eigenschafts- und Funktionsprüfung erforderlich und üblich ist (vor allem Kratzer, Macken und sonstige Substanzbeeinträchtigungen), führen zu entsprechenden Abzügen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die zurückgesandte Ware diesbezüglich eingehend untersuchen werden." Zitat ende

meine beastandung war doch gerade das das die ware benutzt war. wie wollen sie jetzt noch prüfen ob die beschädigung von mir stammt, und auserdem hat der käuferschutz nichts von rücksendung der ware gesagt. es hieß " sie brauchen keine weiteren schritte zu unternehmen.

Also habe ich auf die e-mail nicht reagiert. eine woche später Mahnung bekommen über die volle Kaufsumme. um nicht noch weiter in mahnung zu geraten habe ich den Betrag überwiesen.

meine Frage: war das alles rechtens wie der Verkäufer reagiert hat.

hat er das recht den betrag was der käuferschutz mir rückerstattet hat anzumahnen.

vielen Dank

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