14-11-2024 17:17
Gute Tag, Miriam von ebay möchte das ich das hier schreibe.
Ebay schreibt ab 30 Transaktionen besteht die Meldpflicht.
Das ist richtig, jedoch besteht bei vielen ebayer eine gewisse Unsicherheit wie das auszulegen ist.
- Eine Transaktion ist der einmalige zusammenhängende Verkauf an einen Käufer egal ob er 1 oder 10 Artikel zusammen gekauft hat.
- Wenn nur 1 Artikel verkauft wird ist das auch eine Transaktion.
Beispiel:
Ich habe 33 Artikel im Jahr 2023 verkauft aber an 29 Käufer das sind dann 29 Transaktionen auch wenn
ein Käufer im lauf des Jahres 3 mal bei mir gekauft hat.
Das Bundesministerium der Finanzen schreibt hierzu:
BMF Erlass vom 02.02.2023 , GZ IV B 6 -S 1316/21/10019 :025 ; DOK 2023/0111801 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
unter
A.2 - 1.5 Worauf ist bei der Bestimmung der Anzahl der Warenverkäufe abzustellen – auf die Anzahl der verkauften Artikel oder die Anzahl von Verkaufsabschlüssen?
Maßgeblich ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter Artikel kommt es nicht an.
09-08-2025 19:21
Ich habe es nun herausgefunden, woraus sich der Betrag zusammensetzt. Scheinbar sind das die für das Gesetz relevanten Umsätze, die man für das bisherige aktuelle Kalenderjahr bekommen hat.
Auf den Abrechnungsbericht geschaut, erkenne ich:
Bestellungen (Gesamtbetrag abzügl. Gebühren) minus
- Rückerstattungen (Gesamtbetrag abzügl. Gebühren und Gutschriften).
Die Versandetiketten und Sonstige Gebühren sind in der Summe hingegen enthalten. So gesehen auch logisch. Die nimmt man ein und bezahlt selbst davon den Versand bzw. die Gebühren (in meinem Fall).