10-09-2025 14:17
Hallo!
Ich verkaufe erst seit kurzer Zeit gewerblich. Ich habe die Kleinunternehmerregelung.
Ich sitze gerade hier und überlege, wie ich die Gebührenabrechnung korrekt in Lexware Office verbuche.
Ich habe mir schonmal ein Offline-Konto für Ebay Payments angelegt. Dort muss ich ja die monatliche CSV-Datei als 'Kontoauszug' hochladen.
In der CSV-Datei, die Ebay mir ausspuckt, sind aber sehr viele Spalten, mit welchen ich nichts anfangen kann.
Welche Spalten brauche ich überhaupt? Buchungsdatum, Zusatzinfo (Angebotsgebühr etc),...
Und was mache ich mit der monatlichen Abbuchung? Beispielweise habe ich 21 Angebote inseriert für insgesamt 8,82€ Angebotsgebühr. Aber in den anderen Zeilen sind diese 21x0,42€ ja schon einzeln ausgegeben worden. Das wäre ja dann doppelt?
Kennt jemand einen Converter, mit dem man das schnell in etwas Brauchbares umwandeln kann? Ich kenne mich mit Excel Tabellen echt nicht aus...
Mir wurde hier in letzter Zeit viel geholfen, daher frage ich einfach mal hier nach 🙂
Danke und liebe Grüße!
27-12-2025 08:15
Moin
warum machst du nicht eine Einnahme Überschussaufstellung. Viele Steuerprograme gibt es dafür unter 50 Euro Am Besten bei jeder Auktion bei der Einahmeseite eintragen (plus Porto/Versand) und bei der Ausgabenseite, das was du zahlen musstes (Versand Fahrtkosten etc) Und einmal im Monat schickt Ebay dir doch eine Rechnung ,was du an ebay bei Kauf bereits gezahlt hast an Gebühren etc, das dann wieder auf die Ausgabenseite eintragen. Wenn du das bei jeder Auktion machst, hast du am Ende des Jahres die Umsätze ggf auch die Einnahmen und ab zum Finanzamt per Elster
28-12-2025 18:08
Du verbuchst jede Einnahme als Einnahme, jede Ausgabe als Ausgabe und jede Ausgabenminderung (z.B. Erstattung von VK-Provision oder Versandkosten) als Ausgabenminderung.
Es gibt kein +/- 0. Storno, Widerruf, Reklamation, sonstiger Grund - irrelevant. Wichtig sind die Beträge, die fließen.
Sonst manipulierst du deinen Gesamt(jahres)umsatz und könntest somit die Regelbesteuerung, wenn auch unbeabsichtig, umgehen. Dass das unschöne Konsequenzen hat, ist klar.
28-12-2025 18:23
eBay macht für dich keine Steuererklärungen. Deine Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuererklärung musst du selbst machen.
Wie schon erwähnt, jede Einname und jede Ausgabe muss dokumentiert werden. Es ist primitiv und daher super einfach...
Lexware ist meiner Meinung nach das beste Tool dafür.
Gerade du als nicht-Kleinunternehmer solltest dir vielleicht ein solches Programm zulegen. Das erstellt dir auch alles, was du für die Umsatzsteuervorerklärung brauchst. Für den Aufwand, der dir da abgenommen wird, ist das fast geschenkt.
Ich lade einfach nur meine Rechnungen hoch und hab sofort meinen Umsatz korrekt gebucht.
Dann folgen alle Ausgaben (Betriebsausgaben-/kosten usw.).
Für Rückerstattungen über eBay nehme ich einfach die Anfrage selbst sowie die Abrechnungsberichte, ggf. die Transaktionsdetails. Mehr Belege bekommt man für Rückgaben/Reklamationen/Abbrüche eben nicht. Aber diese sind ausreichend - man könnte wohl noch eine korrigierte Rechnung erstellen.
Gutschriften für eBay-Gebühren, Versandkosten, Waren usw. werden als Ausgabenminderung verbucht.
Und wenn du Vollautomatisierung haben willst, musst du nunmal tief in die Tasche greifen und deine Buchhaltung ist von mehreren unterschiedlichen Anbietern und deren Zusammenspiel abhängig. Ich weiß nicht...
Du hast übrigens bei "60 Tage Rückgabe" keine WRB hinterlegt.
28-12-2025 19:50
Ich nutze aktuell Billware zur Rechnungserstellung, diese Ausgangsbelege werden dann per E-Mail an Buchhaltungsbutler geschickt. Das ist ähnlich wie Lexware Office, aber mit einer direkten eBay-Anbindung, womit eBay als eigenes Konto angesehen wird und jede Transaktion gespeichert wird. Das ist vieel einfacher und schneller erledigt als mit Lexoffice, das hatte ich davor benutzt.