29-09-2016 00:09
@kangalfisch schrieb:hallo. ich brauche einmal hilfe. ich habe mir ein internetradio gekauft. in der beschreibung steht, das es einfach über w-lan anzuschliessen ist. leider funktionierte es nicht. nach einer mail schrieb mir der händler, das es mit der fritzbox nicht funktioniert.
es stand aber nicht in der beschreibung. wie ist jetzt die rechtslage. ich als käufer gehe doch davon aus, das das radio an der fritzbox geht. ich möchte jetzt von dem verkäufer einen retourenschein und möchte meine geld wieder haben. der verkäufer wird immer dreister und wimmelt ab. muss ich den rückversand selber tragen? vielleicht weiss jemand rat.
lg
Servus @kangalfisch
Du wirst von einem privaten Verkäufer nicht erwarten dürfen,
dass er mehr über Deine örtlichen Gegebenheiten weiß als Du.
Es kommt also auf die Artikelbeschreibung an,
wenn es um die Frage geht,
wer für den Fehlkauf jetzt geradestehen muss.
Ein Link zum Artikel würde helfen,
Dir genauere Informationen geben zu können.
regt dich bitte nicht auf. . alles gut. ich dachte nur, fragste mal hier, ob jemand das selbe schon mal erlebt hat. alles gut. ich dank dir für deine meinung. ich schick das ding wieder zurück und fertig.. aber ich erlebe bei ebay nur so einen mist. nicht den selben. zb. bestellte ich einen elektroartikel,und bekam einen anderen.er schrieb , ich sollte den nehmen, wollte mir einen teil des geldes zurück erstatten.. aber wenn man es garnicht bestellt hat und überhaupt braucht. der vk wurde unverschämt und dreisst. das war so... du bestellst einen golf und bekommst einen polo. so sind die vk bei ebay. und dann regen die sich auf, weil sie eine schlechte bewertung bekommen. manchmal sind die vk dreist und unverschämt. ich hab hier zuviel **bleep**e schon erlebt. aber danke für deine meinung. alles gute