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Funktion "ebay Einschalten" im Streitfall funktioniert nicht - technischer Fehler

Ich hatte einen Fall, wo ich einen Artikel in einem ebay-shop ersteigerte und bezahlte, aber der Artikel nie verschickt wurde.

 

Nachdem der Verkäufer zunächst nicht reagierte, bat ich das ebay-Team um Hilfe.

 

Danach wurde mir, ohne irgendwelche zusätzlichen Infos, ein Button gezeigt "Rückerstattung akzeptieren":

 

1. Hier fehlt mir die Möglichkeit, diese NICHT zu akzeptieren (ich schlug vor, einen anderen Artikel zu erhalten mit demselben Preis)

2. wurde vom Verkäufer und von ebay danach davon ausgegangen, dass das Probelm automatisch damit behoben sei (ich habe aber bis dahin niemandem meine Konto-Daten übermittelt und möchte dies auch nicht)

3. kann ich aufgrund technischer Störungen ebay nicht mehr kontaktieren

4. habe ich nun von ebay eine Frist bekommen, um auf das weiterhin bestehende Problem hinzuweisen (--> siehe Punkt 3.)

 

Ich finde die Möglichkeit, ebay-Mitarbeiter schlichtend einzuschalten gut und hilfreich, aber die Art der Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist leider noch sehr undurchsichtig und sehr eingeschränkt.

 

Die Fragen sind letztlich: Wie kann man ebay sonst noch kontaktieren und ist diese technische Störng bekannt und wie soll man sonst auf diese hinweisen?

 

Gruß und vielen Dank!

 

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

@nanoc911  schrieb:

Ich hatte einen Fall, wo ich einen Artikel in einem ebay-shop ersteigerte und bezahlte, aber der Artikel nie verschickt wurde.

 

Nachdem der Verkäufer zunächst nicht reagierte, bat ich das ebay-Team um Hilfe.

 

Danach wurde mir, ohne irgendwelche zusätzlichen Infos, ein Button gezeigt "Rückerstattung akzeptieren":

 

1. Hier fehlt mir die Möglichkeit, diese NICHT zu akzeptieren (ich schlug vor, einen anderen Artikel zu erhalten mit demselben Preis)

2. wurde vom Verkäufer und von ebay danach davon ausgegangen, dass das Probelm automatisch damit behoben sei (ich habe aber bis dahin niemandem meine Konto-Daten übermittelt und möchte dies auch nicht)

3. kann ich aufgrund technischer Störungen ebay nicht mehr kontaktieren

4. habe ich nun von ebay eine Frist bekommen, um auf das weiterhin bestehende Problem hinzuweisen (--> siehe Punkt 3.)

 

Ich finde die Möglichkeit, ebay-Mitarbeiter schlichtend einzuschalten gut und hilfreich, aber die Art der Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist leider noch sehr undurchsichtig und sehr eingeschränkt.

 

Die Fragen sind letztlich: Wie kann man ebay sonst noch kontaktieren und ist diese technische Störng bekannt und wie soll man sonst auf diese hinweisen?

 

Gruß und vielen Dank!

 

 


Tagchen @nanoc911 

 

Wenn du mit Überweisung wirklich Banküberweisung meinst (Manche reden auch bei PP-Zahlung von Überweisung.), ist die Möglichkeit, EBay einschalten zu können, gar nicht echt.

Soweit ich das bislang mitbekommen habe, kann ein Verkäufer einfach behaupten, er würde erstatten, indem er das in dem geöffneten Fall anhakt, aber ob er das dann tut, kann EBay nicht selbst überprüfen. Man wäre darauf angewiesen, dass ein Käufer wahrheitsgemäß eine Zahlung bestätigt. So weit scheint der Glaube an das Gute im Menschen dann aber doch nicht zu gehen.

Dass ein Nutzer den Eindruck gewinnt, es liege nur ein technischer Fehler vor, ist in diesen Fällen imho gewollt.

 

Nun wäre ein gewerblicher Verkäufer aber ziemlich dumm, wenn er Geld kassiert und nicht liefert, denn in solchen Fällen zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen, ist recht einfach.

 

Es steht auch zu befürchten, dass nur ein Bot diese Meldungen über Nichterhalt und andere Störungen in der Vertragsabwicklung bearbeitet.

Warum sollte ein VK nicht einen Ersatzartikel anderer Art zusenden können? Weil EBay das nicht will. Einen rechtlichen Grund gibt es dafür aber nicht.

 

Vielleicht wäre ein Link zum Artikel nicht schlecht, denn es könnte auch sein, dass der Verkäufer gar nicht selbst verkauft hat, gehackt wurde.

 

 

@nanoc911 

 

1. Hier fehlt mir die Möglichkeit, diese NICHT zu akzeptieren (ich schlug vor, einen anderen Artikel zu erhalten mit demselben Preis)

 

DAS geht nicht, sofern der VK andere, ähnliche Artikel hat, musst du erneut kaufen, anders lässt sich das nicht regeln.

Der VK muss erst eine Transaktion abwickeln oder abbrechen, bzw. Ersatz schicken ginge auch.

 

Kontodaten? Du hast überweisen? Dann hat doch der Vk deine Daten bereits.

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