14-01-2021 12:39
Hallo,
ich habe vor ca. 6 Monaten eine externe Festplatte über ebay aus China gekauft. Die Festplatte war nach 1 Mal Benutzung kaputt. Ich habe mehrere eMails an den Verkäufer wegen der Garantie geschrieben. Leider hat der Verkäufer nicht reagiert. Wie kann ich meine Garantie-Rechte durchsetzen?
Hy @daras-8287
Sicher war die FP viel günstiger, als ein vergleichbares Produkt hier in Deutschland bei einem deutschen Händler zu kaufen?
Nun weißt du auch warum, denn deine Verbraucherrechte kannst du bei einem Kauf im Ausland vergessen, in China erst recht.
Auch innerhalb der ersten 6 Monate wär es für dich schwierig geworden zu reklamieren, weil du die defekte FP mit FEDEX oder UPS nach China hättest zurück senden müssen.
Sowas lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht, da der Versand viel zu teuer ist.
Das sieht auf den ersten Blick alles toll aus und ist so einfach, der Kauf im Ausland, wenn es aber Probleme gibt, dann erst zeigen sich die Nachteile.
Kauf dir ein Markenprodukt bei einem anständigen Händler und du wirst lange daran Freude haben
@daras-8287 schrieb:Hallo,
ich habe vor ca. 6 Monaten eine externe Festplatte über ebay aus China gekauft. Die Festplatte war nach 1 Mal Benutzung kaputt. Ich habe mehrere eMails an den Verkäufer wegen der Garantie geschrieben. Leider hat der Verkäufer nicht reagiert. Wie kann ich meine Garantie-Rechte durchsetzen?
Hallo @daras-8287
versuch mal... deutsche Verbraucherrechte bei einem in China ansässigen Verkäufer geltend zu machen, klingelt da was bei dir?
Zudem:
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.