Gewährleistung
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18-02-2021 14:48
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Tagchen @alberto19612014
Die gesetzliche "Gewährleistung" muss in D für zwei Jahre geboten werden (Viele machen bei Gebrauchtartikeln noch Einschränkungen.). Somit ist das eben unabhängig von der Plattform, auf der angeboten wird.
Wenn die ersten sechs Monate nach Kauf/Erhalt der Ware verstrichen sind, liegt die Beweislast wieder bei dir, falls nun ein Mangel an der Kaufsache in Erscheinung tritt.
Ein solcher Beweis ist bei manchen Fehlern oder Artikeln nicht einfach.
EBay bietet dir bei Nutzung bestimmter Bezahlarten nur einen Schutz, falls Ware nicht ankommt oder bereits defekt bei dir eintrifft.
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Ebay hat mit Gewährleistung nichts zu tun. Das haben nur Verkäufer und Hersteller.
Normalerweise der VK bis 6 Monaten nach dem Kauf, dann wäre der Hersteller zuständig die nächsten 18 Monate.

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