Ich bin gestern überboten worden und habe nicht weitergeboten und stehe heute plötzlich wieder als B

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03-05-2020 12:16
Ich habe bist gestern eine Auktion angeführt, wurde überboten und habe nicht weitergeboten und stehe heute wieder als Erstbieter da, obwohl ich den Artikel nun nicht mehr möchte?
Wie ist das möglich?
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Moin @Anonymous
Leider schickt Ebay den Hinweis, dass man bei Gebotsrücknahmen nicht mehr an den Kauf gebunden ist, weder an den vermeintlichen Käufer noch an den Verkäufer, wenn ich mich noch recht erinnere. Eigentlich wäre das aber fair und verhindern, dass man müßige Diskussionen führen muss.
Wenn ich deine Bewertungen als Käufer so sehe, bekomme ich einen Schreck. Wenn du beruflich unterwegs bist und kaufen kannst, dann solltest du auch ermöglichen, dass du zahlen kannst.

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@Anonymous
Auszug AGB ebay:
§6 Angebotsformate und Vertragsschlus
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Kopiere Dir den Gebotsverlauf. Dort ist dann zu sehen, dass und wann Du überboten wurdest.
Lege Einspruch gegen die Verwarnung ein und hänge den Gebotsverlauf als Kopie an. Verweise auf § 6 Ziff. 7 der AGB von ebay.
Wenn Du so einen Fall hast, schreibe den Käufer an und teile ihm mit Bezug auf die AGB mit, dass zwischen Dir und dem VK kein Vertrag mehr besteht und Du auch kein Interesse mehr an der Ware hast und Du daher auf keinen Fall eine Zahlung leisten wirst.
Anschließend würde ich mich nicht mehr mit dem VK herumstreiten sondern den Fall über den KD und ggfs. über einen Einspruch gegen die Verwarnung lösen.
Es ist natürlich irre, dass ebay den Kauf so darstellt als wäst Du zahlungspflichtig und auch noch die baldige Lieferung ankündigt
(wenn ich mich recht an den Text erinnere).
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Mal sehen wie der Kundendienst nach dem folgenden Nichtzahlereintrag reagiert.Ich hätte eigentlich sofort mein Gebot zurückziehen sollen ? Aber dann bekomme ich wieder Schimpfe von @cody7888a ?
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Es sollte doch eigentlich technisch gar nicht möglich sein, dass ein Verkäufer unter solchen Umständen einen Nichtzahlerfall öffnen kann. Es ist doch geradezu aberwitzig, in den AGB einen solchen Punkt zum Vertragsschluss bzw. Nicht-Vertragsschluss zu listen und dann einen Nichtzahlerfall unter solchen Umständen machbar zu lassen.
Warum hast du denn überhaupt die eine Gebotsrücknahme?

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Das gleiche ist mir mit meinem Kaufaccount "passiert".
War Höchstbieter, bin überboten worden, dann zieht der "Höchstbieter" sein Gebot nach zweiTagen zurück
und ich bin wieder Höchstbieter, der sich in der Zwischenzeit den Atikel anderswo besorgt hat.
Der Verkäufer wurde sofort informiert, dass ich unter diesen Umständen keinesfalls zahlen werde.
Ist ihm aber aA (bzw an den Schli...augen) vorbeigegangen und jetzt habe ich einen "Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels" an der Backe. Eine nochmalige Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer ist nicht mehr möglich, der blockiert jetzt entsprechende Anfragen.
Ein Telefonat mit dem Kundendienst war insoweit erfolgreich als dass die freundliche Dame vom KD das in meinem Account hinterlegt hat und mir geraten hat nachdem ich von eBay einen Eintrag wegen eines unbezahlten Artikels bekommen habe, nochmals anzurufen und dann würde der Eintrag gelöscht.
Ob ich danach noch eine entsprechende Bewertung abgeben kann ?
Und wenn es interessiert :
Artikelnummer 392772353208.
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Hallo,
na dann schaue mal in die Bieterliste.
Da hat jemend sein Gebot zurückgezogen oder es ist gestrichen worden.
Merke...einmal überboten..bist Du nicht mehr zur Abnahme verpflichtet.
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@Anonymous schrieb:Ich habe bist gestern eine Auktion angeführt, wurde überboten und habe nicht weitergeboten und stehe heute wieder als Erstbieter da, obwohl ich den Artikel nun nicht mehr möchte?
Wie ist das möglich?
Sag mal die Artikelnummer bitte, @Anonymous
Antworten kannst du hier nur, indem du die Funktion (Kommentare) nutzt, die in jedem Antwortkasten links unten eingeblendet sind.
Im übrigen gilt folgendes:
§ 6 Satz 7
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259#%C2%A77%20Bewertungen
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
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Hy @Anonymous
da wird jemand sein Gebot zurück gezogen haben, ob berechtigt oder "ein Freund" des VK mitgeboten und sich verzockt hat, kann man nicht wissen.
Du bist übrigens auch nicht verpflichtet den Artikel zu bezahlen, wenn du einmal überboten warst.

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Hallo @Anonymous
Da hat halt einer sein Gebot zurückgezogen.
Unter den Umständen musst du den Artikel aber nicht nehmen
falls du die Auktion gewinnst.