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Mangelhafte Ware v. Privatverkäufer/Rücksendekosten möchte er nicht übernehmen. Wie verfahren?

Hallo,

habe eine von einem Privat-VK eine Jacke gekauft.

Art. beschreibung: 1A Zustand/neuwertig. Die Jacke wies jedoch an einigen Stellen eine Materialabnutzung in Form von kleinen Löchern auf. Es können auf Mottenlöcher gewesen sein.

Der VK hat die Rücknahme akzeptiert, nur möchte er die Rücksendekosten nicht übernehmen mit dem Argument, dass er schließlich Privatverkäufer sei und dies auch so im Angebot verankert hätte.

Wie würdet ihr reagieren?  DAnk und herzlichen Gruß A.

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@khh1923  schrieb:

Hallo,

habe eine von einem Privat-VK eine Jacke gekauft.

Art. beschreibung: 1A Zustand/neuwertig. Die Jacke wies jedoch an einigen Stellen eine Materialabnutzung in Form von kleinen Löchern auf. Es können auf Mottenlöcher gewesen sein.

Der VK hat die Rücknahme akzeptiert, nur möchte er die Rücksendekosten nicht übernehmen mit dem Argument, dass er schließlich Privatverkäufer sei und dies auch so im Angebot verankert hätte.

Wie würdet ihr reagieren?  DAnk und herzlichen Gruß A.


Auch als Privat-Verkäfer hat man alle Kosten zu ersetzen, wenn man mangelhafte Ware verschickt - demzufolge auch die Eücksendekosten. Der Verkäufer hat Dir also den Artikelpreis, die Hin-Versandkosten und die Rückversandkosten zu erstatten.

 

"Privat-Verkauf, keine Rücknahme" bezieht sich nur auf mängelfreie Ware, die wegen Nichtgefallens zurückgegeben werden soll. Das ist kein Freibrief zum Verkaufen von Ware, die nicht der Beschreibung entspricht und mittels dieser Angaben kann man  sich nicht von der Tragung der Kosten befreien, die durch den Versand und Rückversand mangelhafter Ware entstehen. Klar machen musst Du das allerdings dem Verkäufer.

 

Der Verkäufer kann auch auf den Rückversand verzichten und das Geld einfach so erstatten. Man muss eine löchrige Jacke nicht zwingend noch mal durch die Gegend schicken, damit sie der Verkäufer dann entsorgen kann.

Gib mal die Artikelnummer an.

 

Grundsätzlich müsste der VK in diesem Fall die Rücksendekosten tragen, aber "zwingen" kannst du ihn nur mit anwaltlicher Hilfe.

 

Schick die Jacke zurück und hoffe, dass auch die Rückzahlung dann kommt.

 

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