Privater Verkäufer verweigert Rücknahme
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30-07-2020 14:44
Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe von einem privaten Verkäufer ein paar Sneakers für 259 € + Versand gekauft.
Hier der Link:
NIKE AIR JORDAN 6 RETRO INFRARED BLACK ORIGINAL RELEASE 2000 NEW TOP RARITÄT
Der Verkäufer hat die Schuhe den Artikelzustand Neu mit Originalkarton angegeben.
Zwar sind die Sneakers aus dem Jahr 2000 mit dem original Kaufbeleg, den er auch mitgeschickt hat, aber In der Beschreibung steht auch noch mal explizit, das die Schuhe neu und ungetragen sind.
Ich habe per Überweisung bezahlt, das war die einzige Zahlungsoption und auf die guten Bewertungen dieses Verkäufers vertraut.
Am nächsten Tag kamen die Schuhe an. Leider sind die nicht wie behauptet, neu und ungetragen, sondern haben eindeutige Abnutzungsspuren vom tragen. Innen jede Menge Noppen von den Socken des Trägers, an den Seiten die typischen Falten, die mit der Zeit entstehen, die Sohle ist hinten leicht schief abgelaufen und vorne sind kleine Löcher sowie Druckstellen drin.
(Ich hatte diese Schuhe gekauft für den Weiterverkauf auf einer Sneakerbörse, wo ich vorher nachschauen konnte, was ich dafür bekommen würde. Allerdings funktioniert das nur bei neuen und ungetragenen Sneakern. Ich habe sowas vorher auch noch nie gemacht, wollte es einfach mal probieren, nachdem ich eine Dokumention darüber gesehen hatte.)
Ich habe dann den Verkäufer kontaktiert und ein Anfrage über Ebay für eine Rückgabe gestartet, dort habe ich einige Fotos eingefügt von den Schuhen, damit der Verkäufer bzw. Ebay sieht, was ich meine.
Er hat mir dann "aus Kulanz 50€" angeboten, mit dem Hinweis darauf, das er das nicht muss und die Rücknahme habe er ja ausgeschlossen.
Ich habe ihm geschrieben, das er aber falsche Angaben über den Zustand gemacht hat und die Schuhe deshalb trotzdem zurücknehmen müsste. Seine Antwort: Die seien schließlich 20 Jahre alt, da könnte ich keine neuen Schuhe erwarten.
Er hat mir dann
90 €Erstattung angeboten, die ich auch abgelehnt habe.
Die Sneakers sind für mich völlig wertlos, weil nicht für den Weiterverkauf geeignet.
Daraufhin meinte er, wenn ich die weiter verkaufen wollte, wäre es meine Pflicht gewesen, mich vor Gebotsabgabe nach dem Zustand zu erkundigen.
Auf meinen Einwand, das die Schuhe aber getragen sind, schrieb er, aber nicht von ihm, so hätte er das ja auch dargestellt.
Er hätte auch keine falschen Angaben gemacht, sondern alles nach bestem Wissen beschrieben.
Außerdem hätte ich die Fotos gefälscht, das seien nicht die Schuhe, die mir geschickt hätte.
Ich habe ihm dann geschrieben, dann bleibt mir nur der Rechtsweg, ob er das wirklich möchte, weil dann ja noch weitere Kosten auf ihn zu kommen.
Seine Antwort war, die Kosten für meinen Anwalt müsste ich schon selber tragen, die übernimmt er nicht, weil das ja alles mein Verschulden sei, weil ich mich ja nicht nach dem Zustand der Schuhe erkundigt habe. Außerdem weisst er ja nochmal darauf hin, wei kulant er sei, er hat mir schließlich sogar 90€ Entschädigung angeboten. Er bestreitet die Echtheit meiner Fotos und ich würde dann von seinem Anwalt hören, weil er sich das nicht gefallen lassen will, das ich ihn beschuldige, falsche Angaben in der Artikelbeschreibung gemacht zu haben.
Was mache ich denn jetzt? Ist die Rechtslage wirklich so eindeutig, wie ich glaube, das er aufgrund der falschen Angaben die Schuhe zurücknehmen muss? Oder hat er Recht und ich hätte mich genau erkundigen müssen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Monika F.
Im Anhang noch ein Bild von oben in den Schuh, wo man eindeutig sieht, das der Schuh nicht ungetragen ist
Akzeptiert Lösungen (1)
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@mo-buyer schrieb:Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe von einem privaten Verkäufer ein paar Sneakers für 259 € + Versand gekauft.
Hier der Link:
NIKE AIR JORDAN 6 RETRO INFRARED BLACK ORIGINAL RELEASE 2000 NEW TOP RARITÄT
Der Verkäufer hat die Schuhe den Artikelzustand Neu mit Originalkarton angegeben.
Zwar sind die Sneakers aus dem Jahr 2000 mit dem original Kaufbeleg, den er auch mitgeschickt hat, aber In der Beschreibung steht auch noch mal explizit, das die Schuhe neu und ungetragen sind.
Ich habe per Überweisung bezahlt, das war die einzige Zahlungsoption und auf die guten Bewertungen dieses Verkäufers vertraut.
Am nächsten Tag kamen die Schuhe an. Leider sind die nicht wie behauptet, neu und ungetragen, sondern haben eindeutige Abnutzungsspuren vom tragen. Innen jede Menge Noppen von den Socken des Trägers, an den Seiten die typischen Falten, die mit der Zeit entstehen, die Sohle ist hinten leicht schief abgelaufen und vorne sind kleine Löcher sowie Druckstellen drin.
(Ich hatte diese Schuhe gekauft für den Weiterverkauf auf einer Sneakerbörse, wo ich vorher nachschauen konnte, was ich dafür bekommen würde. Allerdings funktioniert das nur bei neuen und ungetragenen Sneakern. Ich habe sowas vorher auch noch nie gemacht, wollte es einfach mal probieren, nachdem ich eine Dokumention darüber gesehen hatte.)
Ich habe dann den Verkäufer kontaktiert und ein Anfrage über Ebay für eine Rückgabe gestartet, dort habe ich einige Fotos eingefügt von den Schuhen, damit der Verkäufer bzw. Ebay sieht, was ich meine.
Er hat mir dann "aus Kulanz 50€" angeboten, mit dem Hinweis darauf, das er das nicht muss und die Rücknahme habe er ja ausgeschlossen.
Ich habe ihm geschrieben, das er aber falsche Angaben über den Zustand gemacht hat und die Schuhe deshalb trotzdem zurücknehmen müsste. Seine Antwort: Die seien schließlich 20 Jahre alt, da könnte ich keine neuen Schuhe erwarten.
Er hat mir dann
90 €Erstattung angeboten, die ich auch abgelehnt habe.
Die Sneakers sind für mich völlig wertlos, weil nicht für den Weiterverkauf geeignet.
Daraufhin meinte er, wenn ich die weiter verkaufen wollte, wäre es meine Pflicht gewesen, mich vor Gebotsabgabe nach dem Zustand zu erkundigen.
Auf meinen Einwand, das die Schuhe aber getragen sind, schrieb er, aber nicht von ihm, so hätte er das ja auch dargestellt.
Er hätte auch keine falschen Angaben gemacht, sondern alles nach bestem Wissen beschrieben.
Außerdem hätte ich die Fotos gefälscht, das seien nicht die Schuhe, die mir geschickt hätte.
Ich habe ihm dann geschrieben, dann bleibt mir nur der Rechtsweg, ob er das wirklich möchte, weil dann ja noch weitere Kosten auf ihn zu kommen.
Seine Antwort war, die Kosten für meinen Anwalt müsste ich schon selber tragen, die übernimmt er nicht, weil das ja alles mein Verschulden sei, weil ich mich ja nicht nach dem Zustand der Schuhe erkundigt habe. Außerdem weisst er ja nochmal darauf hin, wei kulant er sei, er hat mir schließlich sogar 90€ Entschädigung angeboten. Er bestreitet die Echtheit meiner Fotos und ich würde dann von seinem Anwalt hören, weil er sich das nicht gefallen lassen will, das ich ihn beschuldige, falsche Angaben in der Artikelbeschreibung gemacht zu haben.
Was mache ich denn jetzt? Ist die Rechtslage wirklich so eindeutig, wie ich glaube, das er aufgrund der falschen Angaben die Schuhe zurücknehmen muss? Oder hat er Recht und ich hätte mich genau erkundigen müssen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Monika F.
Im Anhang noch ein Bild von oben in den Schuh, wo man eindeutig sieht, das der Schuh nicht ungetragen ist
Lange Rede kurzer Sinn
schalte einen Anwalt ein @mo-buyer
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DAS fällt unter Gewerblichkeit.
(Ich hatte diese Schuhe gekauft für den Weiterverkauf auf einer Sneakerbörse, wo ich vorher nachschauen konnte, was ich dafür bekommen würde. Allerdings funktioniert das nur bei neuen und ungetragenen Sneakern. Ich habe sowas vorher auch noch nie gemacht, wollte es einfach mal probieren, nachdem ich eine Dokumention darüber gesehen hatte.)
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Wenns diese hier sind, würde ich gar nicht lange fackeln.
Fristsetzung für die Rückerstattung mit gleichzeitiger Ansprache das es dsonst über den Rechtsweg abgewickelt wird.
Hier mußt Du dir keine Gedanken machen.
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Du hast neue ungetragene Schuhe gekauft und getragene bekommen. Das ist das, worauf Du pochen kannst. Was Du mit den Schuhen vor hattest, ist vollkommen egal.
Drucke Dir die Beschreibung aus, insbesondere dir Fotos. Die bleiben bei ebay nicht ewig gespeichert und wenn das alles gelöscht ist (nach ca. 60 Tagen), hast du evl. ein Beweisproblem. Auf dem einen Foto des Verkäufers kann man nämlich die "Lauffalten" (oben am Schaft) durchaus erkennen.
Dass der Verkäufer meint, dass "neu und ungetragen" würde nur dafür gelten, dass er selbst die Schuhe nicht getragen hat, ist großer Unsinn. Heb Dir diese Nachricht gut auf - denn die beweist, dass der Verkäufer sehr wohl wusste, dass die Schuhe getragen waren (nur halt nicht von ihm).
Wenn der Verkäufer neue ungetragene Schuhe verkauft, dann haben die von niemandem getragen zu sein. Sind die Schuhe getragen (von wem auch immer), dann hat der Verkäufer falsche Angaben gemacht und muss die Treter zurücknehmen. Wende Dich an einen Anwalt, wenn der Verkäufer sich von dir nicht überzeugen lässt. Und selbstverständlich zahlt der Verkäufer die Anwaltskosten (also auch Deine), wenn er verliert.
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Die eine hat ne Aussparung und die andere ist "massiv" .
Und die Frage ist - was sind das für Schuhe und wer bescheixxt hier wen ?
Der Verkäufer den Käufer oder umgekehrt ???
Zum Thema Gewerblich: Das ist gerade nicht hier das Thema.
Antworten (1)
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Wenn es wirklich die Schuhe sind, die @xyz_ hier verlinkt hat, dann verarscht hier jemand ganz gehörig - entweder der Käufer, oder der Verkäufer.
Der Schuh aus der Auktion von xyz_ haben nichts mit dem Bild gemein, das du hier eingebracht hast. Das sind im wahrsten Sinne des Wortes 2 Paar Schuhe!
Einkauf zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist auch beim ersten Versuch gewerblich. Das nur mal vorab. Damit solltest du also nicht argumentieren.
Wie kommst du darauf??? Das ist definitiv FALSCH!