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Rückgabe mit versehentlicher Begründung "Gefällt nicht" wurde abgelehnt - Andere Chancen?

Hallo,

 

ich habe einen Artikel erhalten, der nicht der Beschreibung entsprach.

Als Rückgabegrund habe ich im Auswahlmenü via Smartphone nicht den entsprechenden Button gefunden und "Gefällt nicht" ausgewählt. Das war offenbar ein Fehler. In der zugehörigen Nachricht an den Verkäufer habe ich aber geschrieben, dass ich den Artikel zurückgeben will, weil er nicht der Beschreibung entspricht. Der Verkäufer hat die Rückgabe abgelehnt (was, wie ich später merkte, wohl ganz einfach möglich ist, wenn ein lapidares "Gefällt nicht" als Grund angeklickt wurde). 

Gibt es irgendeine Möglichkeit, noch eine zweite Rückgabeanfrage zu starten? Oder hilft evtl. der direkte Kontakt zu eBay, oder etwas anderes? Von dem Verkäufer erwarte ich mir an diesem Punkt keinerlei Zusammenarbeit mehr.

 

Danke für eure Hilfe.

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Hallo @bukkimau 

 

die einzige Möglichkeit wäre die Zusammenarbeit mit dem Verkäufer. Dies hätte eigentlich auch der erste Schritt sein sollen. Erst einmal mit dem Verkäufer kommunizieren.

 

Denn die Rückgabe bei eBay ist eigentlich nur dafür gedacht, eine vom Verkäufer genehmigte Rücknahme so abzuwickeln, dass dieser die Verkaufsprovision automatisch zurück bekommt. Ist also eigentlich gar kein Werkzeug für den Käufer, sondern ein Hilfsmittel für den Verkäufer. Und bei Kauf von privat kann der Verkäufer die Rückgabe einfach ablehnen.

 

Da wäre es sinnvoller gewesen, einen von der Beschreibung abweichenden Artikel zu melden. Ohne Mithilfe des Verkäufers bliebe Dir dann nur noch der zivilrechtliche Weg. Und das lohnt sich in den meisten Fällen nicht.

 

Was ist denn das Problem mit dem Artikel? Wo weicht denn die Artikelbeschreibung vom tatsächlich gelieferten Artikel ab?

 

 

Hy @bukkimau 

 

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, hat jeder Verkäufer ob privat oder gewerblich, die Angelegenheit, wie auch immer, zu deinen Gunsten zu regeln.

 

Was hier auf Ebay passiert, Fall schließen, Rückgabe ablehnen usw., hat nichts mit deinen Verbraucherrechten nach BGB zu tun!

 

Wenn es sich denn bei dem Artikelpreis lohnt, kannst du zivilrechtlich weiter machen, Einschreiben, Mahnung, Mahnbescheid, Inkasso, Anwalt etc.

 

Ebay hilft dir hier allerdings nicht, da sind die raus, dass musst du selber erledigen.

Anonymous
Nicht anwendbar

@bukkimau  schrieb:

Hallo,

 

ich habe einen Artikel erhalten, der nicht der Beschreibung entsprach.

Als Rückgabegrund habe ich im Auswahlmenü via Smartphone nicht den entsprechenden Button gefunden und "Gefällt nicht" ausgewählt. Das war offenbar ein Fehler. In der zugehörigen Nachricht an den Verkäufer habe ich aber geschrieben, dass ich den Artikel zurückgeben will, weil er nicht der Beschreibung entspricht. Der Verkäufer hat die Rückgabe abgelehnt (was, wie ich später merkte, wohl ganz einfach möglich ist, wenn ein lapidares "Gefällt nicht" als Grund angeklickt wurde). 

Gibt es irgendeine Möglichkeit, noch eine zweite Rückgabeanfrage zu starten? Oder hilft evtl. der direkte Kontakt zu eBay, oder etwas anderes? Von dem Verkäufer erwarte ich mir an diesem Punkt keinerlei Zusammenarbeit mehr.

 

Danke für eure Hilfe.


Nein

 

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