17-09-2020 09:57
Hallo Ihr Lieben,
ich schon wieder
Ich habe an einen gewerblichen VK nach seinem Rücknahmeeinverständnis mangelhafte Ware als Retoure gesandt. Der VK war mit einer Lösung überfordert, weshalb ebay eine Kulanzzahlung geleistet hat. Soweit, so gut schon mal erledigt.
Nun versuche ich natürlich jetzt noch, mir die Retourekosten erstatten zu lassen. Damit ich dies nicht beim Händler durchsetzen muss, hab ich bei Paypal nen Antrag für "Paypal Retouren" mit allen Belegen und Foto der Rücksendung mit Label etc.pp. gestellt. Da dort jetzt natürlich die Rückzahlung seitens des Händlers nicht in der Transaktion aufläuft, möchte Paypal eine Empfangsbestätigung des Verkäufers der Retoure als Nachweis. Diese Anfrage lässt der Händler unbeantwortet. Ich habe für die Rücksendung nur einen Zustellnachweis (Einwurfeinschreiben).
Der VK möchte neben der Verweigerung einer Nacherfüllung und Rückabwicklung nun anscheinend auch unkommentiert die Retoure einfach behalten. Meine Frage: Weiß jemand, ob der Händler verpflichtet ist, eine solche Empfangsbestätigung zu geben? Hat wer noch andere Tipps, damit ich die Nummer entspannt bei Paypal geregelt bekommen könnte, ohne mich mit dem VK rumzuärgern?
Vielen lieben Dank schon mal und schöne Grüße!
Reißaus-Klaus
Die Erfahrung, die ich nur weitergeben kann: Auf jeden fall eine Sendungsart mit Empfangsbestätigung wählen (Einschreiben eigenhändig, Paket). Dann hätte ich dieses Gedöns gar nicht...
Hallo @risotto-klaus
das Problem ist hier wohl die Versandart. Einwurf-Einschreiben ist ja nun ohne Bestätigung des Empfängers, daher will PayPal eine Empfangsbestätigung des Verkäufers. Hättest Du hier eine andere Versandart gewählt, wie beispielsweise Hermes Packchen oder Einschreiben mit Übergabe, wäre das Problem gar nciht aufgetreten, da der Empfänger dann selbst hätte unterschreiben müssen.
Tagchen @risotto-klaus
Ich wüsste nicht, woraus sich eine solche Pflicht zur Bestätigung auf den ersten Blick ergeben sollte. Ich habe bislang bei der seltenen Nutzung des Services zur kostenlosen Erstattung auch noch nie erlebt, dass PP eine solche Bestätigung vom Verkäufer hatte haben wollen. Selbstredend wäre es aber die Pflicht des Verkäufers, die Kosten zu erstatten, soll er doch froh sein, wenn PP das übernimmt. Aber sollte der Verkäufer wenig über seine Pflichten wissen, ist es auch in gewisser Hinsicht konsequent, sich an seiner Stelle querzustellen.
Vorstellen könnte ich mir, dass im Prozedere die Vorgaben bzw. rosarot gefärbten Ideen von EBay hier mit den Vorgaben von PP kollidieren. Im Zuge der Rückgabe wegen Defekt oder Mangel am Artikel schreibt EBay schließlich:
Wenn Sie einen Artikel zurückgeben möchten, weil er nicht der Beschreibung entspricht oder in beschädigtem oder defektem Zustand bei Ihnen angekommen ist, trägt der Verkäufer die Versandkosten.
https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/start-return/return-postage?id=4066
Würde sich jeder daran halten, könnte dies bedeuten, dass du den Rückversand nun doppelt bekommen könntest.
Da Aussagen am Telefon aktuell sowieso schwer zu bekommen sind, aber auch nicht belegbar sind, rate ich dir eine Kontaktaufnahme über https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/start-return/return-postage?id=4066
Viel Erfolg!
Bislang habe ich mir zweimal bei solchen **bleep** - dann eben Piepmätzen - die VSK teuer erstatten lassen. Schön angemahnt und anschließend per Mahnbescheid. Der erste VK hat dann zuerst anteilig gezahlt. Er behauptete, seine Zahlungsanweisung hätte sich mit dem Mahnbescheid überschnitten. Das war belegbar nicht so. Er ist dann auch lieber eingeknickt.
Der zweite VK hatte auch noch die Idee, dem Mahnbescheid widersprechen zu wollen. Für den war es dann recht teuer und er hat mich dann zwischenzeitlich mit Mails überhäuft, wie schwer es Händler in D haben und das mein Verhalten seinen Mitarbeitern den Arbeitsplatz kosten wird. Gähn.
Manche Leute versuchen fast alles, um ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.
In meiner Tätigkeit erlebe ich auch oft Gewerbliche, die auf Verordnungen einfach nur pfeifen.
Grüß dich Reißaus-Klaus! *ggg*
Hast du schon bei PayPal angerufen und dort
nachgefragt, was du in so einem Fall machen kannst,
wenn der VK sich weigert, dir diese Bestätigung zu geben?
Grüßle!