29-01-2021 08:40
Hallo,
ich habe im Mai 2020 bei Herrn Muas Arican von der Firma Justbuy24 GmbH eine Mikrowelle für 169,99 € gekauft. Diese war defekt, der Verkäufer hat das anerkannt und einen Rücksendeschein geschickt. Ich habe dann das Gerät zurückgeschickt und bislang noch kein Geld bekommen. Ich habe mehrfach mit Ebay gesprochen. Die haben nach ihrer Meinung nichts ausrichten können. Ich wundere mich, dass der Ebay - Käuferschutz offenbar nicht funktioniert. Ebenso hat mich Ebay erst zu spät informiert, dass ich auch innerhalb von 6 Monaten PayPal einschalten kann. Ich habe auch noch die Verbraucherschutzzentrale und die Schlichtungsstelle in Leipzig kontaktiert. Der Verkäufer reagiert auf nichts.
Hat jemand eine Idee, was ich noch tun kann um zu meinem Geld zu kommen. Man kann doch solche Leute nicht einfach davon kommen lassen. Den juristischen Weg möchte ich aber nicht gehen.
Vielen Dank und viele Grüße
Uwe Teubner
@renbuet123 schrieb:Hallo,
ich habe im Mai 2020 bei Herrn Muas Arican von der Firma Justbuy24 GmbH eine Mikrowelle für 169,99 € gekauft. Diese war defekt, der Verkäufer hat das anerkannt und einen Rücksendeschein geschickt. Ich habe dann das Gerät zurückgeschickt und bislang noch kein Geld bekommen. Ich habe mehrfach mit Ebay gesprochen. Die haben nach ihrer Meinung nichts ausrichten können. Ich wundere mich, dass der Ebay - Käuferschutz offenbar nicht funktioniert. Ebenso hat mich Ebay erst zu spät informiert, dass ich auch innerhalb von 6 Monaten PayPal einschalten kann. Ich habe auch noch die Verbraucherschutzzentrale und die Schlichtungsstelle in Leipzig kontaktiert. Der Verkäufer reagiert auf nichts.
Hat jemand eine Idee, was ich noch tun kann um zu meinem Geld zu kommen. Man kann doch solche Leute nicht einfach davon kommen lassen. Den juristischen Weg möchte ich aber nicht gehen.
Vielen Dank und viele Grüße
Tagchen @renbuet123
Was spricht denn gegen den juristischen Weg? Man muss ja nicht gleich zum Anwalt gehen. Erst einmal kann man per Mail, vielleicht Fax und Einwurfeinschreiben unter Bezugnahme auf Kauf, Kommunikation und Rücksendebeleg die Forderung stellen (mit datierter Frist) und einen Mahnbescheid ankündigen.
Auch für den Mahnbescheid braucht man keinen RA.
Innerhalb einer Rückgabe muss man dann auch dafür sorgen, dass die Sendungsnummer im Fall angegeben ist. Der VK nimmt an der neuen Zahlungabwicklung teil. Er hat das Geld vielleicht gar nicht mehr.
Innerhalb der Rückgabe wird einem mitgeteilt, wann und ob der Artikel beim Verkäufer eingetroffen ist.
Das wird man nach all der Zeit aber gar nicht mehr aufrufen können.
Guten Morgen!
@renbuet123 Das ist wirklich schade, hättest du den Fall über Paypal eröffnet und nicht über ebay, dann wäre es anders gelaufen.
Lies einfach mal, aber du willst doch nicht auf 170,-- Euuro verzichten, oder?
Moin @renbuet123
wenn du den Käuferschutz über Paypal nicht genutzt hast, ist das leider dein Versäumnis 😏 und da kann dir hier niemand mehr weiterhelfen