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wann ist ein Kaufvertrag auf ebay zustande gekommen?

Wann ist ein Kaufvertrag auf ebay zustande gekommen? ich meine das weniger juristisch ("wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden") als wann das bei einem Bestellvorgang auf ebay der Fall ist.

 

Ich hatte einen Artikel bestellen wollen, aber das Formular mit den Zahungsoptionen nicht ausgefüllt und abgeschickt. Daher war ich der Meinung, ich hätte den Vorgang abgebrochen.

 

Jetzt habe ich aber eine Mahnung von ebay bekommen, den Artikel zu bezahlen.

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@chrideb_27  schrieb:

Wann ist ein Kaufvertrag auf ebay zustande gekommen? ich meine das weniger juristisch ("wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden") als wann das bei einem Bestellvorgang auf ebay der Fall ist.

 

Ich hatte einen Artikel bestellen wollen, aber das Formular mit den Zahungsoptionen nicht ausgefüllt und abgeschickt. Daher war ich der Meinung, ich hätte den Vorgang abgebrochen.

 

Jetzt habe ich aber eine Mahnung von ebay bekommen, den Artikel zu bezahlen.


Völlig wurscht, ob du die Kaufabwicklung durchläufst... wenn du kaufst, hast du nach dem BGB einen Kaufvertrag.

Dieser kommt sofort zustande, die noch ausstehende Zahlung hat damit reinweg nichts zu tun.

 

Ist der Artikel also noch im Warenkorb als gekauft oder in deiner Aktiv-Kaufliste, dann mach hinne.

 

Im übrigen... hier wird nicht bestellt, auch wenn ebay das gerne so deklariert, hier wird gekauft


@chrideb_27  schrieb:

Wann ist ein Kaufvertrag auf ebay zustande gekommen? ich meine das weniger juristisch ("wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden") als wann das bei einem Bestellvorgang auf ebay der Fall ist.

 

Ich hatte einen Artikel bestellen wollen, aber das Formular mit den Zahungsoptionen nicht ausgefüllt und abgeschickt. Daher war ich der Meinung, ich hätte den Vorgang abgebrochen.

 

Jetzt habe ich aber eine Mahnung von ebay bekommen, den Artikel zu bezahlen.


Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

 

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...

 

 

  • Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
  • Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

 


@chrideb_27  schrieb:

Wann ist ein Kaufvertrag auf ebay zustande gekommen? ich meine das weniger juristisch ("wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden") als wann das bei einem Bestellvorgang auf ebay der Fall ist.

 

Ich hatte einen Artikel bestellen wollen, aber das Formular mit den Zahungsoptionen nicht ausgefüllt und abgeschickt. Daher war ich der Meinung, ich hätte den Vorgang abgebrochen.

 

Jetzt habe ich aber eine Mahnung von ebay bekommen, den Artikel zu bezahlen.


Wieso weniger juristisch? Das ist juristisch. Der Verkäufer mahct ein verbindliches Angebot (als Auktion oder als Sofortkauf). Mit Deinem Gebot oder dem Klick auf "Sofort kaufen" und dem Klick auf "Bestätigen" nimmst Du das verbindliche Angebot an. Fertig ist der Kaufvertrag. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

 

Die Zahlung hat damit nichts zu tun. Die Zahlung ist Deine Verpflichtung aus dem bestehenden Kaufvertrag. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, dir den Artikel zu schicken. In den AGB von ebay ist geregelt, dass der Verkäufer erst versenden muss, wenn Du bezahlt hast. Das heißt aber nicht, dass es keinen Kaufvertrag gäbe, wenn Du nicht bezahlst. Der Kaufvertrag besteht trotzdem und der Verkäufer könnte die Zahlung sogar zivilrechtlich von Dir einfordern.

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