25-05-2021 12:17
Leider komme ich über das ebay Hilfe-System nicht weiter, daher auf diesem Weg eine Fall-Schilderung:
1) Ich (Käufer) beobachte ein Sofort-Kaufen-Angebot.
2) Verkäufer sendet mir Preisvorschlag zu.
3) Ich akzeptiere und zahle per PayPal.
So weit, so gut. Dann aber:
4) Verkäufer veranlasst eine Teilrückzahlung (er hat kein PayPal Konto ???) und bittet um Sofortüberweisung.
5) Da der Artikel immer noch als "bezahlt" gekennzeichnet ist, kann ich nichts unternehmen.
6) Ich schlage den alten Handelsgrundsatz "Erst die Ware, dann das Geld" vor, was nicht akzeptiert wird.
7) Ich starte eine Anfrage bzgl. nicht geliefert.
😎 Verkäufer erstattet den Restbetrag: Anfrage geschlossen, keine weitere Äußerungsmöglichkeit meinerseits.
9) Ich kann keinen Fall eröffnen, da Anfrage geschlossen, der Fall also erledigt ist.
Fakt ist, dass der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und ich dem nicht zugestimmt habe bzw. nicht einmal zustimmen konnte. Wie und wo kann ich diesen Verkäufer anzeigen?
@baum7887 schrieb:Leider komme ich über das ebay Hilfe-System nicht weiter, daher auf diesem Weg eine Fall-Schilderung:
1) Ich (Käufer) beobachte ein Sofort-Kaufen-Angebot.
2) Verkäufer sendet mir Preisvorschlag zu.
3) Ich akzeptiere und zahle per PayPal.
So weit, so gut. Dann aber:
4) Verkäufer veranlasst eine Teilrückzahlung (er hat kein PayPal Konto ???) und bittet um Sofortüberweisung.
5) Da der Artikel immer noch als "bezahlt" gekennzeichnet ist, kann ich nichts unternehmen.
6) Ich schlage den alten Handelsgrundsatz "Erst die Ware, dann das Geld" vor, was nicht akzeptiert wird.
7) Ich starte eine Anfrage bzgl. nicht geliefert.
😎Verkäufer erstattet den Restbetrag: Anfrage geschlossen, keine weitere Äußerungsmöglichkeit meinerseits.
9) Ich kann keinen Fall eröffnen, da Anfrage geschlossen, der Fall also erledigt ist.
Fakt ist, dass der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und ich dem nicht zugestimmt habe bzw. nicht einmal zustimmen konnte. Wie und wo kann ich diesen Verkäufer anzeigen?
Du hast Dein Geld zurück bekommen. Die Verweigerung der Lieferung ist keine Straftat, wenn der Verkäufer Dir das Geld zurückzahlt. Das ist dann nur die Nichteinhaltung eines Kaufvertrages und die ist nicht strafbar. Also nix mit Anzeige.
Für ebay ist die Sache mit der Rückzahlung erledigt. Im Rahmen des Käuferschutzes gibt es immer nur Geld zurück. Die Lieferung von Artikeln setzt ebay nicht durch.
Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und die Erfüllung des Kaufvertrages einklagen.