Das heroische treiben von ebay und seinen Bütteln zeigt sich mal wieder ganz deutlich:
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Waffen, Waffenzubehör und rüstungsrelevante Güter Der Verkauf von Softairwaffen bei eBay unterliegt strikten Einschränkungen.
Welche Aktivität hat gegen den Grundsatz verstoßen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Air / Airsoft / BB Pistole / Gewehr aufgelistet haben. Wir erlauben keine Auflistung von Airsoft-Kanonen, BB-Kanonen, Pellet-Kanonen oder Luftgewehren, da diese im Allgemeinen ein Projektil abschießen. Darüber hinaus gibt es rechtliche Probleme beim Verkauf von Schusswaffen. Um die Community zu schützen, haben wir daher verboten, solche Artikel auf der Website zu veröffentlichen. Bitte listen Sie solche Artikel nicht erneut auf der Website auf.
Bitte tun Sie jetzt Folgendes
Sie dürfen Artikel, die wir beendet haben, nicht wiedereinstellen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre aktuellen und künftigen Angebote diesem Grundsatz entsprechen.
Was besagt der Grundsatz
Gewerbliche Verkäufer dürfen folgende Waffen mit Druckluft-, Feder- und CO2-Systemen anbieten:
- Gotcha/Paintball-Marker
- Softair und Blowback
Die gewerblichen Verkäufer müssen dabei folgende Bestimmungen einhalten:
- Das Angebot muss konform mit allen gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Waffengesetzes sein.
- Die Geschossbewegungsenergie darf 7,5 Joule nicht übersteigen.
- Es dürfen keine Teile angeboten werden, deren Einbau dazu führt, dass die Geschossbewegungsenergie 7,5 Joule übersteigt oder die Waffe nicht mehr erlaubnisfrei ist.
- Die Waffen müssen mit einem „F“-Kennzeichen („F im Fünfeck“) gemäß Anlage 2 Abbildung 10 Beschussverordnung gekennzeichnet sein, welches auf einem Artikelfoto deutlich erkennbar sein muss.
- Im Angebot muss eine Information enthalten sein, dass Erwerb und Besitz der Waffe zwar erlaubnisfrei sind, jedoch das Führen in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein verboten ist.
- Vollautomatische Waffen sind verboten.
- Der Versand darf ausschließlich per DHL Paket mit "Alterssichtprüfung ab 18" innerhalb Deutschlands angeboten werden.
Es geht also um Schutz und nicht um Profit. Warum widerspricht man sich dann gleich? Die gewerblichen Airsoft Waffen verschießen also keine Projektile?
"Die Waffen müssen mit einem „F“-Kennzeichen („F im Fünfeck“) gemäß Anlage 2 Abbildung 10 Beschussverordnung gekennzeichnet sein, welches auf einem Artikelfoto deutlich erkennbar sein muss."
Da diese Waffen "alle "aus China stammen, hat natürlich keine einzige dieses Kennzeichen. Dazu müsste eine Produktion in der EU bestehen. Tut sie aber nicht.
Ergo entsprechen nahezu alle Airsoft Waffen nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Werden aber trotzdem angeboten?
Dieses Verhalten wird auch auf erotische Kunst angewendet. Denn wer kann hier schon entscheiden was Kunst ist. Da hilft nur ein Nippeldetektor.
Und zuletzt noch mal zu den angeblich hohen Grundsätzen zum Schutz der Menschen:
Butterfly Messer - sollten eigentlich Brotmesser sein - sind in Deutschland verboten. Selbst der Besitz ist Strafbar.
Hier bei ebay problemlos zu erwerben.