am 02-06-2020 11:04 - zuletzt bearbeitet am 02-06-2020 14:32 von pat
Hallo,
ich habe ein Ipad verkauft Artikel-Nr, 174 282 945 856 und das Geld überwiesen bekommen.
Am 18.05.2020 habe ich es als Päckchen gut verpackt mit zusätzlicher Adresse im Päckchen mit DHL verschickt, die Quittung habe ich noch. Nach 9 Tagen schreibt der Käufer "Hallo, ich warte auf die Sendungsnummer".
Leider habe ich keine Sendungsnummer, weil ich es als Päckchen verschickt habe. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsauftrag gestellt und alle Unterlagen an den Käufer geschickt.
Nun droht der Käufer mit Anzeige bei der Polizei und Einschaltung eines Anwaltes.
Muss ich dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten oder welche Möglichkeit habe ich und bin ich evtl. über eBay abgesichert?
Mit freundlichem Gruss
@rosa246 schrieb:Hallo,
ich habe ein Ipad verkauft Artikel-Nr, 174 282 945 856 und das Geld überwiesen bekommen.
Am 18.05.2020 habe ich es als Päckchen gut verpackt mit zusätzlicher Adresse im Päckchen mit DHL verschickt, die Quittung habe ich noch. Nach 9 Tagen schreibt der Käufer "Hallo, ich warte auf die Sendungsnummer".
Leider habe ich keine Sendungsnummer, weil ich es als Päckchen verschickt habe. Ich habe bei DHL einen Nachforschungsauftrag gestellt und alle Unterlagen an den Käufer geschickt.
Nun droht der Käufer mit Anzeige bei der Polizei und Einschaltung eines Anwaltes.
Muss ich dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten oder welche Möglichkeit habe ich und bin ich evtl. über eBay abgesichert?
Mit freundlichem Gruss
xxx
Nein, du musst nicht erstatten. Du hast alles gemacht, was dir möglich ist! (Außer eine versicherte Versandart zu wählen bie dem Kaufbetrag) Da hätte der Käufer aber auch dran denken können, er hat das mit Gebot auch so akzeptiert!
Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?