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Kaufer gibt an die Ware nicht erhalten zu haben.

Ich hatte Anfang Mai eine Bluse versteigert. Die Käuferin zahlte auch nach 2 Erinnerungen nicht. Ich habe einen Fall eröffnet. Dann hat sie gezahlt. Ich hatte als Versand 1,55 € im Großbrief angegeben. Das der nicht versichert ist und auch nicht nachverfolgt werden kann ist doch klar! Jeder möchte sowenig wie mõglich Porto bezahlen. Jetzt behauptet sie, die Ware sei nicht angekommen. Aufgaben antwortet sie oft erst 1-2 Tage später. Mir ist das alles suspekt U d ich bin eigentlich nicht gewillt ihr das Geld zurück zu zahlen. Ich habe das Verpacken, frankieren und einwerfen bei der Post fotografiert. Bin ich als Privatverkäufer verpflichtet für den nicht erhalt zu haften???

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Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @chickehill007 

 

Hat deine Käuferin mit Paypal bezahlt

 

bekommt sie ihr Geld zurück, (Käuferschutz)

 

Solltest du eigentlich selbst wissen du hast ja die

 

AGB von Paypal akzeptiert.

 

Aber nicht gelesen?

 

Bei Überweisung ist das nichts so, da trägt der Käufer das Versandrisiko

 

bei unversichertem Versand.

 

Gruß

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