27-04-2021 13:51
Hallo, ich studiere im Moment die neuen Zahlungsmodalitäten . Nun habe ich z.B. eine alte Nähmaschine im Angebot, die ich nicht verschicken kann (fehlendes Transportmittel) und deshalb bei Versand "nur Abholung" angegeben: wie würde es Ebay in diesem Fall mit den neuen Zahlungsmodalitäten gestalten, darf der Käufer dann ,wie bisher in solchen Fällen, bei Abholung bezahlen oder nicht?
Zweites Anliegen : mein Sohn hatte vor ca 2 Jahren einen Fall bei dem Ebay den Streitfall gegen ihn entschieden hat , obwohl nachweislich das Transportunternehmen zuständig war. Er ist zum Rechtsanwalt incl. Gerichtsentscheid zu seinen Gunsten, hat er nach ca 6 Monaten vom Käufer sein Geld bekommen und auch die Anwalts-/Gerichtsgebühren müßte der Käufer übernehmen. Es gibt halt solche "schwarzen Schafe" auch bei Käufern. Jetzt nach dem neuen Zahlsystem hätte Ebay zusätzlich 19,04 Euro verlangt : das kann doch so nicht sein?! Irgendwie wirkt mir das alles ziemlich "verwirrend" : Es werden angeblich keine Transfergebühren erhoben , aber lt. Text auf die Verkaufsprovision nochmal 0,35 Euro pro Bestellung verrechnet...........wie gesagt, es verwirrt mich oder ich bin zu alt zum Kapieren und hier kann mir jemand sagen wie einfach es doch ist............. DANKE !
@hexxe54 schrieb:Hallo, ich studiere im Moment die neuen Zahlungsmodalitäten . Nun habe ich z.B. eine alte Nähmaschine im Angebot, die ich nicht verschicken kann (fehlendes Transportmittel) und deshalb bei Versand "nur Abholung" angegeben: wie würde es Ebay in diesem Fall mit den neuen Zahlungsmodalitäten gestalten, darf der Käufer dann ,wie bisher in solchen Fällen, bei Abholung bezahlen oder nicht?
Zweites Anliegen : mein Sohn hatte vor ca 2 Jahren einen Fall bei dem Ebay den Streitfall gegen ihn entschieden hat , obwohl nachweislich das Transportunternehmen zuständig war. Er ist zum Rechtsanwalt incl. Gerichtsentscheid zu seinen Gunsten, hat er nach ca 6 Monaten vom Käufer sein Geld bekommen und auch die Anwalts-/Gerichtsgebühren müßte der Käufer übernehmen. Es gibt halt solche "schwarzen Schafe" auch bei Käufern. Jetzt nach dem neuen Zahlsystem hätte Ebay zusätzlich 19,04 Euro verlangt : das kann doch so nicht sein?! Irgendwie wirkt mir das alles ziemlich "verwirrend" : Es werden angeblich keine Transfergebühren erhoben , aber lt. Text auf die Verkaufsprovision nochmal 0,35 Euro pro Bestellung verrechnet...........wie gesagt, es verwirrt mich oder ich bin zu alt zum Kapieren und hier kann mir jemand sagen wie einfach es doch ist............. DANKE !
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ebay gewährt allen Käufern mir der "neuen Zahlungsabwicklung" bedingungslosen Käuferschutz, Be trug sind Tür und Tor geöffnet und es wird so laufen, wie von dir beschrieben. Sicher hatte dein Sohn paypal- Bezahlung akzeptiert.
Das Aktenzeichen des Urteils wäre mal interessant, da ja noch nicht so viele Urteile veröffentlicht wurden, die das deutsche Recht durchsetzen, wenn paypal anderst entschieden hat.