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Rücknahme eines Gebotes

Das was EBAY mitgeteilt hat ist für mich nicht ersichtlich. Ich sehe keine Begründung des Käufers zur Rücknahmes des Gebotes. Warum schreibt man das nicht gleich rein. Hier der Text:

Hallo samsonjaguar,

Ein zuvor gesendeter Preisvorschlag für den folgenden eBay-Artikel wurde zurückgezogen: Die Zurücknahme und die Begründung für die Zurücknahme können Sie einsehen, indem Sie auf der Artikelseite auf den Link für die Angebotsübersicht klicken. Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.

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@samsonjaguar  schrieb:

Das was EBAY mitgeteilt hat ist für mich nicht ersichtlich. Ich sehe keine Begründung des Käufers zur Rücknahmes des Gebotes. Warum schreibt man das nicht gleich rein. Hier der Text:

Hallo samsonjaguar,

Ein zuvor gesendeter Preisvorschlag für den folgenden eBay-Artikel wurde zurückgezogen: Die Zurücknahme und die Begründung für die Zurücknahme können Sie einsehen, indem Sie auf der Artikelseite auf den Link für die Angebotsübersicht klicken. Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.


Der Grund für die Gebotsrücknahme kann Dir egal sein. Es gibt nur drei "Offizielle" Gründe:

1. Vertippt,

2. Beschreibung geändert

3. Verkäufer antwortet nicht auf Fragen

 

Der zu 99,9 % tatsächliche Grund "anders überlegt" berechtigt nicht zur Gebotsrücknahme. Interessiert aber trotzdem niemanden. Und Du wirst auch nichts unternehmen. Dann würde Dein "Privat-Handel" nämlich näher beleuchtet werden, worauf Du garantiert keinen Bock hast.

 

Übrigens kann nicht nur der gewerbliche Verkauf mit einem Privat-Account teuer werden, das gilt auch für Bilderkalu. Aber Du hast ja sicher die Erlaubnis von allen Rechteinhabern, deren Bilder Du hier so freizügig für Deine Angebote benutzt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder