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Rücksendung einer Reklamtion und Käufer soll Rücksendung bezahlen

würde in den AGB stehen.

Kann doch nicht rechtens sein wenn ein Verkäufer eine Reklamtionsware versendet und der Käufer die Rücksendung bezahlen soll damit er sein Geld bekommt.

Wer kennt sich rechtlich dazu aus.

Ich habe versucht ebay zu kontaktieren aber ich finde keine Möglichkeit eine Mail direkt an Ebay zu senden. Lande immer wieder auf weiterführenden Hilfeseiten.

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Anonymous
Nicht anwendbar

@alexandrascherr  schrieb:

würde in den AGB stehen.

Kann doch nicht rechtens sein wenn ein Verkäufer eine Reklamtionsware versendet und der Käufer die Rücksendung bezahlen soll damit er sein Geld bekommt.

Wer kennt sich rechtlich dazu aus.

Ich habe versucht ebay zu kontaktieren aber ich finde keine Möglichkeit eine Mail direkt an Ebay zu senden. Lande immer wieder auf weiterführenden Hilfeseiten.


Tagchen @alexandrascherr 

 

Der Kundenservice wird dir auch keine haltbaren Auskünfte geben, die einer Rechtsauskunft gleichkommen. EBay interessiert das auch nicht wirklich, fürchte ich.

In deinem Fall musst du damit rechnen, dass man den Eindruck hat, du wolltest den Käuferschutz ausnutzen. Du gibst sehr viele graue und rote Bewertungen ab. Da muss man sich als Käufer vielleicht auch mal in den eigenen Schopf packen.

 

Das Problem ist nach meiner Auffassung, dass EBay alles in einen Sack steckt: Widerruf und Reklamation. Denn bei einer Reklamation hast du rechtlich betrachtet in sehr, sehr vielen Fällen gar nicht gleich einen Anspruch auf Rückabwicklung, sondern lediglich ein Recht auf Nacherfüllung.

Du hast hier auch häufig mit Verkäufern zu tun, die keine Ahnung haben, was überhaupt rechtlich korrekt ist.

In bestimmten Fällen sollte dir bei Fallöffnung (Artikel ist nicht wie beschrieben) ein Rücksendeetikett gestellt werden.

 

Ich halte es so: Bekomme ich defekte Ware, bitte ich um Nacherfüllung in Form einer Neuzusendung oder Reparatur. Hängt auch von Ware und Preis ab. Erfüllt er nach, ist doch alles gut, wenn er für alle Kosten aufkommt. Lehnt der Verkäufer das ab, kann ich vom Vertrag zurücktreten und er muss für all meine Aufwendungen für die Rückabwicklung aufkommen. Möchte er das nicht, gestalte ich es für ihn teuer.

Das war nur selten nötig.

Manchen Verkäufern muss man das leider wirklich erst erklären.

 

Bei Verkäufern mit Sitz im Ausland ist das natürlich nicht so einfach.

 

Hallo!

 

@alexandrascherr Rechtliche Auskünfte wirst du hier nicht bekommen. Hier sind Nutzer wie du.

 

Du kannst dich morgen gern vom Kundendienst anrufen lassen.

Zum Kundenservice

oder schriftlich

https://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=I
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