07-02-2021 01:26
Hallo @zimmerpferd
weil in Deutschland beim Handel eine Rechnungspflicht nur zwischen zwei gewerblichen Kaufleuten besteht. Als Privatperson hast Du allenfalls Anspruch auf eine Quittung über die geleistete Zahlung.
Und bei Käufen aus dem außereuropäischen Ausland gibt es keine Gewährleistung und in den seltensten Fällen eine Herstellergarantie. Allerdings sollte da allein wegen der Zollformalitäten eine Rechnung beiliegen. Ansonsten muss der Käufer mit dem Ausdruck der eBay Transaktion zum zuständigen Zollamt marschieren.