23-11-2020 03:28 - bearbeitet 23-11-2020 03:30
Guten Tag an die Community!
Es gibt leider Grund zur Beschwerde.
Ich kaufte bei dem Mitglied telephones2012 den Artikel "Zwei DDR Lautfernsprecher (Nr. 164484540666)".
Ordnungsgemäß übermittelte Ihm eBay die seit 2019 hinterlegte und durch zahlreiche erfolgreiche Paketeingänge als zuverlässig bewiesene DHL-Packstationadresse.
Die eBay-Mitarbeiter konnten sich davon überzeugen, dass die Adresse seit 2019 nicht bearbeitet wurde und bisherige Sendungsverläufe an diese Adresse als erfolgreich bestätigt sind.
In meiner DHL-App erschien bald automatisch seine Paketsendung, woraus logisch zu schließen ist, dass meine Postnummer korrekt auf dem Paket stand.
Zu meiner Verwunderung zeigte der Sendungsverlauf jedoch am nächsten Tage: "Rücksendung an Absender".
Ich war schockiert, denn die beiden Geräte habe ich zu einem ausgesprochenen Schnäppchenpreis gekauft und zudem hat er kein PayPal und ich musste überweisen.
Nach wie vor ist das problematisch, denn wenn Etwas schief geht, beschuldigt eBay den Käufer wahrheitswidrig, auf seinen Käuferschutz verzichtet zu haben. Aber was kann denn ich dafür, dass der Verkäufer kein PayPal hat und er der einzige Anbieter dieser Artikel zu diesem Preis ist? Und zudem habe ich noch nie eine Verzichtserklärung auf Käuferschutz abgegeben! Schließlich ist auch ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Und Niemand hat die Sicherheit für sich allein gepachtet!
Besorgt darüber, dass ich einem Betrüger auf den Leim gegangen sein und dieser sich einen Trick dazu ausgedacht haben könnte, den Versand vorzutäuschen, um aber lieber die Geräte wieder zurückzubekommen, um sie hoffentlich teurer zu verkaufen, wie bei anderen Angeboten, schrieb ich den Verkäufer an, was er denn möglicherweise falsch gemacht haben könnte, dass mir DHL die Rücksendung an den Absender meldet.
Daraufhin beschimpfte er mich, ich hätte eine falsche Postnummer angegeben, ich soll die Richtige angeben. Eine Andere als die Richtige habe ich jedoch nicht in eBay hinterlegt und das erklärte ich ihm sehr bestimmt.
Nun kam nach einer Woche das Paket bei mir in der Region an und ich konnte es an der Packstation abholen, trotzdem er einen Buchstaben aus meinem Familiennamen weggelassen hatte!
So pingelig, wie die bei DHL sind, musste mich dieser Abgleich erstaunen!
Packstation ist sicher, wie ein Geldautomat! Wenn da auch nur ein Detail nicht stimmt, klappt es nicht!
Stimmen Name und Postnummer nicht überein, dann "entspricht das Paket nicht den Bestimmungen", wie DHL dann undurchsichtig moniert.
Bevor ich das Paket öffnete, entfernte ich den oberen Paketaufkleber und sah darunter das ursprüngliche Etikett und die Rücksendeaufkleber von DHL.
Name und Postnummer waren korrekt, aber: Ertappt!
Da hat der Absender doch tatsächlich eine falsche Postleitzahl darauf geschrieben!
Diese hatten die Leute von DHL natürlich durchgestrichen und das Paket an den falsch adressierenden Absender mit dem Vermerk "PLZ falsch" zurückgeleitet.
Ich habe die beiden Etiketten fotografiert und als Anhang an meine Antwort über eBay-Nachrichten an den Verkäufer mitgesendet.
Ich forderte den Verkäufer dazu auf, sich in aller Form für die unwahre Behauptung und Beschimpfungen bei mir zu entschuldigen.
Anderenfalls sehe ich mich wahrheitsgemäss zu einer neutralen oder gar negativen Bewertung genötigt.
Dies tat er leider nicht, Im Gegenteil! Anstatt seinen Fehler zuzugeben, beschimpfte und beleidigte er mich.
Da ohnehin die gesendeten Artikel sich beide als defekt erwiesen und erheblicher Reparaturaufwand erforderlich war, konfrontierte ich ihn damit, dass ich entschlossen bin, Ihn neutral oder negativ zu bewerten, wenn er es sich nicht ganz schnell anders überlegt. Ich gebe ihm 4 Tage Zeit.
Keine Reaktion!
So bewertete ich ihn wahrheitsgemäß negativ:
Und was antwortete er darauf in seinem Kommentar???
"
Also wenn ich ein Paket versende und DHL bzw. den Shop der Deutschen Post für die Onlinefrankierung online nutze, dann nutze ich die Features der Zwischenablage jedes Betriebssystems (Linux, Windows) , markiere die Anschrift, kopiere sie in die Zwischenablage und füge sie in das Formular ein.
Das mache ich auch bei Überweisungen mit IBAN und BIC, die zudem öfter mal sehr unübersichtlich sein können (z.B. bei ganz vielen Nullen oder anderen Reihenwiederholungen, die sich schlecht optisch auszählen lassen) und durch das Kopieren kann man gar Nichts falsch abtippen!
Das Markieren mit der Maus, Kopieren mit ctrl+c und im Formular Einfügen mit ctrl+v müsste Jeder beherrschen und zudem wissen, dass statt ctrl auch strg auf der Taste stehen kann.
Profanstes Anwenderwissen! Aber der Käufer hat Schuld! Schon klar! Da wissen wir ja, was das für ein Zeitgenosse ist!
Der Herr hinter der Bezeichnung "telephones2012 ist ja so rein und so kristallklar fehlerfrei, dass grundsätzlich nur alle Anderen Fehler machen und er niemals!
Folgerichtig sind grundsätzlich Andere daran schuld, wenn er die PLZ falsch abschreibt, da ihn ja Andere durch Fernsteuerung und Fernwirkung beeinflusst haben! Ganz klar!
Bei so Jemandem sollte Niemand kaufen! Der ist ja unberechenbar! Auf solche "Kollegen" kann ich verzichten!
Was gibt es doch hingegen - Gott sei Dank - viele integre, freundliche und moderate Verkäufer hier und bei Einigen merkt man, mit wievel Spaß und Liebe sie in eBay handeln. Und Niemand würde auf die Idee kommen, solche positiven Menschen zu betrügen oder ihnen gegenüber unfreundlich aufzutreten.
Man macht gern auch Anderen eine Freunde und wenn der Artikel, den man verkauft auch seiner Beschreibung entspricht oder diese übererfüllt, dann macht man einem anderen auch unbekannter Weise eine Freude, die sich auch im Feedback niederschlägt.
Aber leider haben wir hier auch ganz ähnliche Pappenheimer (atlanktik13= german-tubes ...), gegen die mehrere Andere sich berechtigt beschweren und diskutieren und das sehr augenscheinlich!
Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen! Doch selbst die Community hier ist leider durchseucht mit einigen Leuten, die das Ganze zum Haifischbecken gegenüber den friedlichen Parteien mutieren lassen und zuweilen durch Zweitaccounts (manche jahrelang ohne Käufe oder Verkäufe bei 0-Bewertungen) der Beklagten allein zum destruktiv subversiven Mitdiskutieren unterhalten!
Sogar eBay-Mitarbeiter gibt es, die privat hier verkaufen und unerlaubter Weise im Dienst ihre Befugnisse übergehen, z.B. in eigenem Interesse zu ermitteln, wenn ein Käufer gesperrt ist und ein anderes Mitglied einen Artikel kauft, dass es die Ehefrau, der Ehemann oder ein Freund ist, der den Artikel kauft und auf ein Mal wird der Kauf abgebrochen und rückabgewickelt und dem anderen Käufer unterstellt, den Abbruch gewollt zu haben! Und dann den Anderen schriftlich zu beschuldigen, zugleich ein anderes Mitglied zu sein, zu belehren, keinen Zweitaccount haben zu dürfen, aber selbst entlavt wird, zugleich zwei PowerSeller-Accounts zu haben. Ich nannte dieses Mitglied bereits, mit dem sich das Backoffice von eBay bereits befassen musste.
Das brauchen wir hier auch nicht!