26-06-2020 10:13
Bisher habe ich die Rechnung und Widerrufsformular an die Email des Käufers geschickt. Die wird aber neuerdings nicht mehr mitgeteilt.
Können Käufer eine Rechnung über Ebay automatisch aufrufen oder muss ich dafür sorgen das der Käufer eine Rechnung über ebay bekommt?
Die Rechnung beilegen kann ich nicht immer weil ich viel mit Warensendung verschicke und da darf nichts Schriftliches dabei sein.
Bei ebay steht dazu das man nur eine Rechnung schicken muss um mehrere Artikel zusammen zu fassen und Rabatt einzuräumen oder als Erinnerung den Artikel zu bezahlen.
Ich habe die Befürchtung das der Kunde gar keine Rechnung mehr bekommt wozu ich als Verkäufer aber verpflichtet bin.
MfG
D.Arlt
Hallo @www_angelsport-arlt_de
du als Verkäufer bist verpflichtet, dem K eine Rechnung zukommen zu lassen
versende alternativ über eine andere Versandart
www_angelsport-arlt_de schrieb:Bisher habe ich die Rechnung und Widerrufsformular an die Email des Käufers geschickt. Die wird aber neuerdings nicht mehr mitgeteilt.
Können Käufer eine Rechnung über Ebay automatisch aufrufen oder muss ich dafür sorgen das der Käufer eine Rechnung über ebay bekommt?
Die Rechnung beilegen kann ich nicht immer weil ich viel mit Warensendung verschicke und da darf nichts Schriftliches dabei sein.
Bei ebay steht dazu das man nur eine Rechnung schicken muss um mehrere Artikel zusammen zu fassen und Rabatt einzuräumen oder als Erinnerung den Artikel zu bezahlen.
Ich habe die Befürchtung das der Kunde gar keine Rechnung mehr bekommt wozu ich als Verkäufer aber verpflichtet bin.
MfG
Du musst allenfalls gewerblichen Käufern eine Rechnung zusenden / beilegen, bei privaten Käufern (Verbrauchern) bist Du dazu NICHT verpflichtet
abgesehen davon dürfen bei Warensendungen natürlich auch Rechnungen mit beiliegen - wenn Du sie da also mitschicken willst, kannst Du das machen