16-01-2021 16:51
Hallo liebe Ebay-Community,
Ist es möglich eine Auktion auf die bereits geboten wurde vorzeitig zu beenden, sodass der Höchstbietende den Artikel bekommt?
Es sind noch mehr als 12 Stunden bis die Auktion ausläuft.
Bevor das erste Gebot auf meinen Artikle gesetzt war, habe ich noch Preisvorschläge bekommen ( Die aber unter dem vereinbarten Wert des Höchstbietenden liegen), ist das ein Problem für den vorzeitigen Abbruch oder ist dies dennoch möglich?
freundliche Grüße
Hallo @alexander_p99
Klar kannst du an den momentanen Höchstbieter verkaufen.
Aber der muss dann auch nur so viel zahlen wie er geboten hat.
@alexander_p99
So einfach ist das nicht.
Die alten Preisvorschläge spielen keine Rolle.
Abert wenn du mit deinem Käufer einen anderen Preis ausmachst
als sein Gebot kannst du mit Ebay Probleme bekommen.
Denn die bekommen dan nur die 10% vom Höchstgebot.
Denn den Preis kannst du nicht über Ebay ändern.
PS Wie will dein Käufer bezahlen?
@alexander_p99
Ja dann, lasst euch nicht abhalten.
Allerdings weißt du nicht wie viel der momentane Höchstbieter geboten hat.
Der spielt ja da auch noch mit.
Vielleicht hast du Glück und der hat mehr geboten als dein "Sofortkäufer" bieten will.
Die Grafikkarte, da bietest du nur Versand nach Deutschland mit PayPal an.
Kommt der Interessent aus Deutschland, d.h. "in Deutschland angemeldet" ?
Wenn ja, gibt es eine mehr oder wenig große Chance, dass das für dich gut endet.
Wenn nein, ist die Chance, dass du zum Schluss Ware+Geld los bist bei gefühlten 99,9%.
Hallo,
wenn du zu einem höheren Preis als das Höchstgebot verkaufst, kann die Ärger dohen:
Es ist nicht erlaubt, dem Handelspartner anzubieten, den Artikel außerhalb von eBay zu kaufen oder zu verkaufen. Käufer und Verkäufer dürfen vor dem Abschluss einer Transaktion bei eBay auch keine Kontaktinformationen, wie z.B. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, austauschen.
Es besteht erhöhtes Betrugsrisiko sowohl für Käufer als auch Verkäufer, wenn eBay-Mitglieder miteinander in Verbindung treten, um einen Kauf außerhalb von eBay zu besprechen. Außerdem sind dabei weder Käufer noch Verkäufer durch unsere Schutzprogramme abgesichert.
Was besagt der Grundsatz?Die folgenden Aktionen sind Käufern und Verkäufern untersagt:
Empfehlungen für Käufer und Verkäufer:
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Sehen Sie sich dazu unser Video an: Die wichtigsten eBay-Grundsätze, die eBay-Verkäufer kennen sollten.
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Hallo,
.warum solltest du abbrechen? Was spricht aus deiner Sicht dafür?