Angebot vorzeitig beenden und Artikel an Höchstbietenden abgeben trotz Preisvorschlägen?
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16-01-2021 16:51
Hallo liebe Ebay-Community,
Ist es möglich eine Auktion auf die bereits geboten wurde vorzeitig zu beenden, sodass der Höchstbietende den Artikel bekommt?
Es sind noch mehr als 12 Stunden bis die Auktion ausläuft.
Bevor das erste Gebot auf meinen Artikle gesetzt war, habe ich noch Preisvorschläge bekommen ( Die aber unter dem vereinbarten Wert des Höchstbietenden liegen), ist das ein Problem für den vorzeitigen Abbruch oder ist dies dennoch möglich?
freundliche Grüße
Akzeptiert Lösungen (1)
Akzeptiert Lösungen (1)

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Hallo @alexander_p99
Klar kannst du an den momentanen Höchstbieter verkaufen.
Aber der muss dann auch nur so viel zahlen wie er geboten hat.
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Also haben die vorhergegangenen Preisvorschläge keinen negativen Einfluss aufs vorzeitige Beenden.
Würde man sich dann auf einen Preis einigen und der Käufer bietet Summe X, kann ich dies akzeptieren (Wie einen Preisvorschlag, solange dieser dann Höchstbietender auf meiner Auktion ist)?

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@alexander_p99
So einfach ist das nicht.
Die alten Preisvorschläge spielen keine Rolle.
Abert wenn du mit deinem Käufer einen anderen Preis ausmachst
als sein Gebot kannst du mit Ebay Probleme bekommen.
Denn die bekommen dan nur die 10% vom Höchstgebot.
Denn den Preis kannst du nicht über Ebay ändern.
PS Wie will dein Käufer bezahlen?
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Das geht nicht.
Ein Bieter kann sich nicht selbst überbieten.
Da müsste schon ein anderer mitbieten.
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Solange die Auktion über eBay läuft kann meiner Meinung nach, da nichts dagegen sprechen
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@alexander_p99
Ja dann, lasst euch nicht abhalten.
Allerdings weißt du nicht wie viel der momentane Höchstbieter geboten hat.
Der spielt ja da auch noch mit.
Vielleicht hast du Glück und der hat mehr geboten als dein "Sofortkäufer" bieten will.
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Hier war erst neulich ein Käufer, der auch genau das gleiche Spiel abgezogen hat. Und als dann bei der vorzeitig beendeten Auktion ein geringerer Preis rauskam, als beim vereinbarten Preis, dann wollte er den vereinbarten Preis nicht mehr bezahlen, sondern bestand auf Lieferung zum Auktionspreis.
Mit solchen Aktionen handelst Du dir nur Ärger ein als Verkäufer. Dein Interessent soll mitbieten und fertig. Entweder gewinnt er die Auktion oder halt nicht. Auf ein vorzeitiges Beenden würde ich mich nicht einlassen. Da ist Ärger vorprogrammiert, auch wenn der Interessent jetzt so nett und zuverlässig erscheint.
Antworten (3)
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Die Grafikkarte, da bietest du nur Versand nach Deutschland mit PayPal an.
Kommt der Interessent aus Deutschland, d.h. "in Deutschland angemeldet" ?
Wenn ja, gibt es eine mehr oder wenig große Chance, dass das für dich gut endet.
Wenn nein, ist die Chance, dass du zum Schluss Ware+Geld los bist bei gefühlten 99,9%.
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Hallo,
wenn du zu einem höheren Preis als das Höchstgebot verkaufst, kann die Ärger dohen:
Es ist nicht erlaubt, dem Handelspartner anzubieten, den Artikel außerhalb von eBay zu kaufen oder zu verkaufen. Käufer und Verkäufer dürfen vor dem Abschluss einer Transaktion bei eBay auch keine Kontaktinformationen, wie z.B. E-Mail-Adressen oder Telefonnummern, austauschen.
Es besteht erhöhtes Betrugsrisiko sowohl für Käufer als auch Verkäufer, wenn eBay-Mitglieder miteinander in Verbindung treten, um einen Kauf außerhalb von eBay zu besprechen. Außerdem sind dabei weder Käufer noch Verkäufer durch unsere Schutzprogramme abgesichert.
Was besagt der Grundsatz?Die folgenden Aktionen sind Käufern und Verkäufern untersagt:
- Jegliche Interaktion mit einem Nutzer auf der Website, die darauf abzielt, eine Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen
- Austauschen oder Anfordern von Kontaktinformationen vor dem Abschluss eines Kaufs
- Ausnahme: Verkäufer dürfen für die Funktion „Frage an den Verkäufer“ ihre Telefonnummer angeben, um den Verkauf bei eBay zu erleichtern
- Verweise auf externe Websites, die den Verkauf unter Umgehung von eBay ermöglichen, oder Verweise auf andere Geschäfte bei der Kommunikation mit einem anderen eBay-Nutzer
- Nutzen von Kontaktinformationen, die im Rahmen einer eBay-Transaktion offengelegt wurden, um Artikel außerhalb von eBay zum Kauf oder Verkauf anzubieten.
- Einstellen eines Artikels mit dem Hinweis oder Link auf zusätzliche oder ähnliche Artikel, die außerhalb von eBay zum Verkauf angeboten werden.
- Anbieten von Katalogen oder anderen Artikeln, die zur Bestellung von Artikeln außerhalb von eBay verwendet werden
- Bereitstellung von Artikelbeschreibungen oder Bildern außerhalb von eBay
Empfehlungen für Käufer und Verkäufer:
- Alle Käufe sollten bei eBay abgeschlossen werden, damit sie durch die eBay-Schutzprogramme und den eBay-Käuferschutz abgesichert sind. Die Bestätigung einer bei eBay abgeschlossenen Transaktion ist auf folgende Weise möglich:
- Verwendung der eBay-Kaufabwicklung für den Kauf
- Aufrufen der Kauf- oder Umsatzübersicht
- Nutzen von Transaktionen mit der Option Preisvorschlag oder Vom Verkäufer initiierter Preisvorschlag, um Preisvorschläge zu akzeptieren und einen Preis auszuhandeln.
- Verwendung der Option Persönlicher Preisvorschlag, um über die Nachrichten einen angepassten Preisvorschlag an einen bestimmten Käufer zu senden
Aktivitäten, die gegen den eBay-Grundsatz verstoßen, können die verschiedensten Maßnahmen zur Folge haben. Dazu gehören z.B. das Beenden oder Abbrechen von Angeboten durch eBay, schlechtere Positionen für alle Angebote des Verkäufers in den Suchergebnissen, das Blockieren einiger oder aller Ihrer Nachrichten/Kommunikation mit anderen Mitgliedern, oder der Ausschluss der Angebote aus den Suchergebnissen. Auch eine schlechtere Verkäuferbewertung, Beschränkungen der Kauf- oder Verkaufsaktivitäten sowie die Sperrung des eBay-Kontos sind möglich. Die Erhebung von Gebühren oder die Berechnung von Kosten für die Überwachung und Durchsetzung des Grundsatzes sind ebenfalls mögliche Maßnahmen. Bereits bezahlte oder noch zu zahlende Gebühren für Angebote oder Konten, die Maßnahmen unsererseits erfordern, werden weder zurückerstattet noch anderweitig Ihrem eBay-Konto gutgeschrieben.
Sehen Sie sich dazu unser Video an: Die wichtigsten eBay-Grundsätze, die eBay-Verkäufer kennen sollten.
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Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar. Abgesehen davon hat eBay unter Einsatz umfangreicher Investitionen eine Plattform geschaffen, auf der interessierte Käufer mit zuverlässigen Verkäufern in Kontakt treten können, und wir möchten auch weiterhin an den auf dieser Plattform eingeleiteten Transaktionen beteiligt sein.
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Hallo,
.warum solltest du abbrechen? Was spricht aus deiner Sicht dafür?