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Annahmeverzug, Käufer behauptet nichts zu wissen

Hallo zusammen!

 

Ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall: Ich habe Ende November einen Artikel verkauft. Dieser wurde normal bezahlt und von mir per DP Maxibrief versendet. Nachdem die Sendung beim Käufer nach einer Woche nicht vorlag, hat sich der Käufer gemeldet wegen Nichtlieferung. Einen entsprechenden Nachforschungsauftrag habe ich umgehend bei der Post in Auftrag gegeben. Nachdem sich bis gestern nichts ergeben hatte, habe ich dem Käufer schließlich den Kauf zurückerstattet. Wie es der Zufall so will, ist heute die Rücksendung bei mir eingetroffen. Darauf ist vom Postbeamten per Datum und Unterschrift vermerkt, dass der Käufer von der Sendung benachrichtigt wurde und die Ware nicht innerhalb der Frist abgeholt hat (ebenfalls per Unterschrift). Nun sitze ich auf den Versandkosten (wenn auch nicht hohe). Habe ich hier die Möglichkeiten, die Versandkosten vom Käufer einzufordern? Oder reicht die Dokumentation seitens der Post nicht als Beleg bzw. habe ich mein Recht mir der Rücküberweisung abgegeben? Aus meiner Sicht liegt das Versäumnis beim Käufer, aber ich kann mich natürlich auch irren. Ich bin für jede Hilfe dankbar. 🙂

 

Vielen Dank und viele Grüße

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Im übrigen, @iphenix27 

 

wenn du schon meinst, Paypal anbieten zu müssen.... dann versende um Himmelswillen doch nicht unversichert !

 

Kennst du diese Richtlinie denn nicht?

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

In Betracht kommt aber auch, die Versandkosten bei Post DHL zurückzufordern. Bekannte Ursachen für solche Pannen sind:

-der Bote hat Stress, Zettel in den Briefkasten geht schneller als persönlich Kontakt aufzunehmen

-der Bote irgendeines dubiosen Subunternehmens ist des Deutschen nicht mächtig und kann das Klingelschild nicht lesen

-die Firma liefert Samstags an Betriebsadressen, obwohl sie das unterlassen soll

-Sendungen sind vor die Tür gestellt worden, irgendein gefälschter  Kritzel auf dem Übergabebeleg,  und dann spurlos verschwunden

Manchmal sieht es so aus, als sei das dort Betriebsstrategie. Den Empfänger laufen zu lassen ist so viel einfacher und billiger. Mit Leistungseinschränkungen Geld verdienen gehört dort offenbar zum Konzept. Wer keinen Ablageort für die Sendung hinterlässt oder wer nicht bereit ist zu Shop oder Packstation zu laufen, ist dort nur noch ein Kunde dritter Klasse. Meine Meinung: Falsche Firma. Bleib stark.

 

 

Hallo @iphenix27 

 

 

warum sollte ein Käufer auf eine Abholbenachrichtigung nicht reagieren? Macht für mich keinen Sinn.

Und dass die Abholbenachrichtigungen auch mal vergessen werden, sich zwischen Prospekten ins Altpapier schleichen, in anderen Briefkästen landen ist doch wohl auch bekannt und kommt ab und zu vor.

Ich gehe davon aus, der Käufer hat eben keine Benachrichtigung erhalten.

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