Artikel verkauft aber Käufer will ihn nicht mehr
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13-01-2021 11:23
Guten Tag,
und zwar habe ich vor zwei Tagen, am 11.01.2021 einen Artikel verkauft und das Geld wurde auch direkt per PayPal bezahlt.
Nun hat mir heute morgen der käufer geschrieben, dass er den Artikel nicht mehr möchte und das Geld zurück mit der Begründung, er habe den gleichen Artikel nun schon in einem Lokalen Geschäft gekauft. Der Artikel wurde aber bereits versandt und es handelt sich dabei um einen Käufer in Schweden. Dass ich den Kauf natürlich nicht abbrechen werde ist klar aber ist es möglich, dass er im Nachhinen wenn er den Artikel bekommt ganz einfach sagen kann ich will nicht mehr und ihn mir dann zurückschicken kann? oder muss er ihn dann behalten?
Gruß
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@nico.49 schrieb:Guten Tag,
und zwar habe ich vor zwei Tagen, am 11.01.2021 einen Artikel verkauft und das Geld wurde auch direkt per PayPal bezahlt.
Nun hat mir heute morgen der käufer geschrieben, dass er den Artikel nicht mehr möchte und das Geld zurück mit der Begründung, er habe den gleichen Artikel nun schon in einem Lokalen Geschäft gekauft. Der Artikel wurde aber bereits versandt und es handelt sich dabei um einen Käufer in Schweden. Dass ich den Kauf natürlich nicht abbrechen werde ist klar aber ist es möglich, dass er im Nachhinen wenn er den Artikel bekommt ganz einfach sagen kann ich will nicht mehr und ihn mir dann zurückschicken kann? oder muss er ihn dann behalten?
Gruß
der wird reklamieren, dann erstattet PP und du mußt die Kosten der Rücksendung auch noch transferieren
deine "Mäusesammlung" ist keine "private" Angelegenheit mehr, dazu sind es zu viele .....
sieh es als Widerruf und stell dich auf ordendliche, gewerbliche Füße
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Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?
Ein gewerblicher Verkäufer
· verkauft regelmäßig, statt nur hin und wieder.
· verkauft große Mengen an Waren.
· bietet häufig Neuware an.
· verkauft viele gleiche Stücke oder große Mengen identischer Gegenstände.
· kauft Ware ein, um sie weiterzuverkaufen.
· stellt Dinge, zum Beispiel Häkeldeckchen, eigens zum Verkauf her.
Und du bietest PayPal an und so gewährst du deinen Käufern ein 180 tägiges Meckerrecht und wenn der Käufer den Artikel nicht will so siehe den Kommentar von benediktxvii*
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- verkauft regelmäig : nein, diesen/letzten Monat seit Ewigkeiten mal wieder etwas verkauft.
- verkauft große Mengen an waren : 5 Mäuse ? ich weiß nicht ob das als "große Mengen" durchgeht?
- bietet häufig Neuware an : Die Mäuse wie gesagt jetzt mal, sonst keine Neuware.
- verkauft viele gleiche Stücke : auch hier wieder, was ist "viel" es sind 5 Artikel.
- kauft Ware ein um Sie weiterzuverkaufen : nein.
- stellt Dinge, zum Beispiel Häkeldeckchen, eigens zum Verkauf her: nein.
Sehe ich persönlich jetzt nicht annähernd als "gewerblicher Verkäufer mit großen Mengen" an aber wie gesagt, wie wird "viel" definiert?
Ist aber ja auch ein anderes Thema, mir geht es eher um den besagten Fall.
Sprich ich werde den Artikel zurücknehmen müssen.
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Es sagt auch keiner, dass alle Punkte zutreffen müssen. Wenn ein "Abmahner" deine Verkäufe beobachtet kanns teuer werden.
Und ja, ich denke du wirst den Artikel zurück nehmen müssen und wahrscheinlich auch die Rücksendekosten tragen müssen.
Ich würde als privater VK niemals PayPal anbieten denn diese Situationen sind ohne PP vermeidbar.
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Und wenn er einen Defekt erfindet, bekommt er das Geld genau so schnell zurück. Weder ebay noch Paypal können doch prüfen, ob der Artikel defekt ist oder nicht. Und da die Nummer "KÄUFER-Schutz" heißt, ist doch klar, zu wessen Gunsten da entschieden wird...
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...was alles so gesammelt wird;-)
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Rechnungsbetrag/qaq-p/4278942/comment-id/...
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Wenn du den harten Weg gehen willst, dann nur so :
1) Du räumst sofort dein PayPalkonto leer
2) Wenn PayPal dann von dir für den "angeblich" welcher Grund auch vom Käufer genannt wird, verkauften Artikel Geld zurück haben will, darauf verweisen, dass es für Privatverkäufer kein Rückgaberecht gibt.
3) Vermutlich wirst du dann irgendwann mal Post von einem Inkassobüro bekommen, die werden im Auftrag von PayPal dich auch dazu auffordern und mit einem "Mahnbescheid" drohen - der allerdings meines begrenzten Wissens noch niemals erlassen wurde.
4) Ob irgendwelche Konsequezen seites eBay auf dich zukommen ? Abwarten - selbstverständlich kannst du nie mehr PayPal nutzen.
Wenn du das nicht willst, ruf mal den Kundendienst von PayPal an und sprich mit dem über das weitere Vorgehen, insbesondere ob der Käufer zuerst den fraglichen Artikel zurückschicken muss bevor eine Rückzahlung von deinem PayPalkonto fällig ist.
Außerdem hast du schon sieben Mäuse verkauft - das ist allerdings ziemlich grenzwertig. Ich habe im Hinterkopf irgendein "Urteil", dass die Grenze für Privatverkäufer bei fünf gleichen Artikeln liegt.
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