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Aus Versehen Sofort Kauf getätigt! ...und jetzt bockig. Wohnmobil

Hallo ihr Lieben, ich brauche wahrhaftig nun zum dritten Mal eure Hilfe und jetzt verzweifle ich langsam wirklich.

 

Ich versuche seit einigen Wochen ein Wohnobil zu verkaufen.

Bei ebay wars nun auch dreimal (!) drin.

Das erste Mal ist der Käufer abgetaucht, hat aber dann GsD noch verstanden, dass er, wenn er glimpflich davon kommen will, einen Rücktritt von Kauf gemacht.

 

Das zweite Mal (war jetzt Sonntag) wurde der Mindestpreis nicht erreicht. (Ja, die Formulierung bei sowas mit 'gebranntes Kind' scheint zuzutreffen, ärgerlich...)

 

Das dritte Mal, so dachte ich, setze ich es noch rein, als Sofort-Kauf. Hab ich gleich Sonntag abend getan...und gestern war es verkauft.

Mit inzwischen riesigen Bauchschmerzen auf eine Reaktion gewartet, nachdem ich die sog. Rechnung verschickt hatte.

Und die kam in Form von einem: "Ich hab mich vertan, ich wollte nur was wg Ratenzahlung (hä?) fragen und bin da drauf gekommen."

Und da bin ich, zugegeben, nicht mehr freundlich geblieben...

Daraufhin kam sehr bockig zurück, man würde das Auto nicht abholen, da es nicht gefallen würde und ich sei unverschämt.

 

Ich hab nun nochmal geschrieben, dass da eine Art Vertrag ist, und das ungemütlich werden kann und sie sollen zusehen wenigstens schnell genug vom Kauf zurückzutreten.

 

Was mache ich, wenn die sich in der Bockigkeit baden und nicht reagiert?

Mir 'läuft' die Zeit weg... es ist bald August und niemand kauft mehr ein Wohnmobil...schon gar keins was ständig neu inseriert wird.

 

Bei moblie.de geht es nicht mehr, weil ich es da schon einmal drin hatte und mein 'normales' Auto noch drin habe und es dürfen wohl pro Monat(?) nur zwei inseriert werden.

Nun bin ich völlig verzweifelt, weil ich einfach nicht mehr weiter weiss... und schon gar nicht weiter weiss, wenn die jetzt nicht oder nur sehr spät reagieren.

Wie kann ich denen denn nun beikommen?

 

Ich danke schonal vorab für eure Hilfe

(Btw. wo kann ich denn, wenn ich einmal eine Antwort bekommen habe, normal auf 'antworten' gehen? Gibts hier keinen Button dafür? Ich finde immer nur  'Kommentare')

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Antworten (4)

Antworten (4)

@suleyka 

 

Es wäre wohl kein besonderer Aufwand gewesen, den Käufer am Vertrag festzunageln, denn du hättest einfach nur ein gerichtl. Mahnverfahren lostreten brauchen (geht ohne Anwalt, kannst du online beantragen). Nachdem du aber dem Käufer geschrieben hast, "...sie sollen zusehen wenigstens schnell genug vom Kauf zurückzutreten...." hast du mehr oder weniger einen vertraglichen Rücktritt angeboten und hast dich mit dieser Aussage letztlich selber blockiert. Jetzt käme es darauf an, wie dein "schnell genug" auszulegen wäre. Ich würde mal vorsichtig sagen, dass man es im Prinzip unabdinglich als "sofort und ohne schuldhaftes Zögern" auslegen kann. Es könnte aber auch Richter geben, die darin auch noch einen Zeitraum von 5 Tagen als angemessen sehen. Hinzu kommen Probleme, wie die Frage, wie denn ein solcher Kaufrücktritt auszulegen sei, ob er überhaupt noch nötig ist, nachdem der Käufer ihn ja mehr oder weniger schon faktisch erklärt hat.

 

Hättest du dir alles schenken können, wenn du nicht mit solch einer überflüssigen Formulierung vorgeprescht wärst.

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @suleyka 

 

Ich glaube, viele der Berufs- und Hobbyjuristen bedenken nicht, dass die meisten Menschen hier auf EBay einfach nur eine Ware kaufen oder verkaufen wollen, ohne sich irgendwelche langen Dialoge und Auseinandersetzungen anzulachen. Aus welchen Gründen auch immer manche Leute hier nun ein neues Betätigungsfeld erschließen wollen: Ein Verkäufer, der womöglich sogar etwas verkaufen muss, ist kaum in der Lage, ewig auf den Unkosten für Einstellgebühren und Provision sitzen zu bleiben. Da nützt ihm der Weg über den Mahnbescheid oder die Klage eben nichts. Ein Mahnbescheid ist sicher eine relativ einfache Angelegenheit. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Aber für Verkäufe, in denen der Verkäufer nicht ausdrücklich und individuell auf Vorkasse hingewiesen hat, halte ich einen Mahnbescheid nicht für einen Selbstgänger. Es kommt darauf an, ob dem Entscheider in so einem Fall die AGB von EBay als Vorkassevereinbarung reicht oder eben nicht.

 

Kommt eine Anfechtung vom Käufer, muss man als derjenige, der was will, dann auch noch belegen, dass eben doch ein Vertrag zustande gekommen ist. Nach all dem steht dir vermutlich gar nicht der Sinn. Auch einen bei Irrtum dir zustehenden Schadensersatz würdest du vermutlich derzeit ganz sicher nicht durchsetzen wollen.

Für Fahrzeuge, die zu mehr als zum Ausschlachten dienen sollen oder die an private Nutzer gehen sollte, ist EBay in den seltensten Fällen geeignet.

Wenn du dich also entscheidest, das WM auf Kleinanzeigen einzustellen und nur die Verkaufsprovision wiederzubekommen, ist das für mich verständlich. Für viele Menschen macht Corona das Leben nicht leichter.

 

Zur Auflösung der Beiträge zur Fallöffnung und -schließung.

Man musste von EBay aus irgendeine Frist setzen, ab wann man einen Nichtzahlerfall öffnen kann. In Anbetracht der Tatsache, dass es immer noch Leute gibt, die eine Überweisung bei der Bank abgeben, geht das nicht sofort. Da sind vier Tage auch gar nicht so verkehrt. Die Fallöffnung soll dann auslösen, dass ein Käufer nochmal von EBay an seinen Kauf und die Zahlungspflicht erinnert wird. Ab da räumt man dann noch einmal vier Tage Zeit ein, bis das Geld beim Verkäufer spätestens angekommen sein müsste. Sobald diese vier Tage seit Öffnung des Nichtzahlerfalls vorbei sind, kannst du den Fall mit dem Vermerk "nicht bezahlt" auch schließen. Das musst du auch selbst tun, weil EBay nicht wissen kann, ob und wann Geld fließt oder auch nicht.

 

Vielleicht machst du dich mal kundig über Plattformen zum privaten Verleih von Wohnmobilen, falls es mit dem Verkauf gar nicht mehr klappen will.

 

 

 

Bist du Mitglied in einem Automobilclub oder hast du eine "sonstige" Rechtsschutzversicherung ?

 

Beides mal NEIN ?

 

Dann gugle mal nach dem "Käufer", Adresse, Wohnumfeld usw, bevor du dich in irgendwelche zeit- und geldaufwendige Aktionen verrennst.

Vor dem Einschalten eines RA allerdings gewisse Formalien berücksichtigen, zB Fristsetzung usw

 

Was aber nicht verhindert, dass der "Käufer" erscheint und nach Besichtigung wegen angeblicher (oder tatsächlicher?) Mängel vom Kauf zurücktreten oder nachverhandeln will.

Hallo @suleyka 

 

Tja, was soll Dir geraten werden?

 

Du weißt sicherlich selbst, dass Du den Kauf mit allen zivilrechtlichen Mitteln durchsetzen könntest.

 

Das kostet Zeit und Geld.

 

Vielleicht ist es ja besser, wenn Du noch ein paar weitere Plattformen suchst (Ebay-Kleinanzeigen?) und erneut dein Glück versuchst. Gibt es vielleicht bei Dir im Ort eine Art schwarzes Brett für solche Zwecke?

 

Vielleicht hat ja einer der anderen Foris noch eine Idee?

 

Ach ja, den Käufer melden, einen Fall eröffnen und nach vier Tagen mit Verwarnung schließen.

 

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