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Hallo warum kann ich als Privatverkäufer keinen Einspruch gegen eine Ebay-Entscheidung erheben?

Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .

Der Käufer hat hat  den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.

Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.

Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.

Danke für eine Antwort .

Mfg

 

 

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@sisterherz2010  schrieb:

Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .

Der Käufer hat hat  den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.

Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.

Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.

Danke für eine Antwort .

Mfg


@sisterherz2010 

 

Sie veräppeln jeden und fordern auch noch "Rechte" ein?

 

Bei über 500 Verkaufsangeboten von einem Privatverkauf zu sprechen ist schon mehr als frech.....

 

Lassen Sie die Ebay-Entscheidung anwaltlich prüfen (natürlich kostenpflichtig für Sie) - der Anwalt wird Ihnen schnell raten möglichst dezent den Schnabel zu halten bevor Sie ein Abmahner entdeckt....

 

Dann haben Sie richtig Schlamassel am Hals - wobei dieser vollkommen berechtigt wäre.....

 

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