Hallo warum kann ich als Privatverkäufer keinen Einspruch gegen eine Ebay-Entscheidung erheben?
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30-01-2021 17:47
Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .
Der Käufer hat hat den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.
Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.
Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.
Danke für eine Antwort .
Mfg
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30-01-2021
17:51
WO bist du denn Privatverkäufer?
Ich sehe das ganz anders.
Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?
Ein gewerblicher Verkäufer
- verkauft regelmäßig, statt nur hin und wieder.
- verkauft große Mengen an Waren.
- bietet häufig Neuware an.
- verkauft viele gleiche Stücke oder große Mengen identischer Gegenstände.
- kauft Ware ein, um sie weiterzuverkaufen.
- stellt Dinge eigens zum Verkauf her.
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Nee, nee. 535 beendete Angebote seit 04.11.2021. Das ist noch keine 11 Jahre her, auch wenn einem das dank Corona so vorkommen mag. Es geht um die beendeten, nicht die verkauften Artikel.
Abmahner interessieren sich nämlich nicht nur für die tatsächlichen Verkäufe, sondern durchaus auch für das Angebotsvolumen.
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