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Verdächter Verkäufer wünscht Versand ins Ausland

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft, habe keinen Auslandversand angeboten und nochmal expliziet in die Beschreibung geschrieben, dass ich auch nicht an Export Dienstleister mit deutscher Adresse versende. Jedoch hat nun ein Käufer aus Bulgarien den Artikel ersteigert und wünscht natrürlich den Versand an solch eine zwielichtige Export Adresse in Deutschland. Ich habe daraufhin den Kauf abgebrochen, über "die Adresse des Käufers kann nicht bestätigt werden". (Da dies auch wieder so ein komischer Zahlen Code ohne Name an ein Lagerhaus ist.)

 

Da der Kauf von eBay abgebrochen wurde, droht der Käufer mit einer Klage oder einer Kaufabwicklung außerhalb von eBay.

 

Hat da jemand einen Tipp für eine weitere herangehensweise?

 

Ich hatte das Problem schon mal und ist wohl eine beliebte Masche bei eBay, wie ich schmerzlich feststellen musste.

Das Paket wird dann ganz normal mit DHL usw. an dieses Export Unternehmen gesendet von dort geht es dann nach (in diesen Fall) Bulgarien.

Der Käufer meldet dann über PayPal der Artikel sei beschädigt und bietet den Rückversand über eine teure bulgarische Spedition an für bspw. 150€. Wenn man nochmal bezahlt ist man das Geld auch los und bekommt bestensfalls ein leeres Paket, wenn man nicht bezahlt ist der Artikel und das Geld über den Käuferschutz auch weg. (PayPal hat damals tatsächlich sogar dem Käufer das Geld zurückerstattet obwohl der Fall seitens eBay als Betrug geschlossen wurde und ich hatte den Artikel und das Geld verloren.)

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Wenn das alles über Paypal lief, dann solltest du das natürlich nicht machen. Die Empfangsadresse muss dem Käufer eindeutig zugeordnet werden können. Das geht bei diesen Lagerhausadressen allerdings nicht (Da sind es meist ID Nummern), denn nur das Lagerhaus kennt die richtige Adresse. Wie das nun rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Du hattest es ausgeschlossen und er wollte dies durch das Lagerhaus in Deutschland umgehen. Ob dass dann im Sinne des Rechts ist, wenn du schreibst nichts in Ausland versenden zu wollen, müssen dann die Rechtsanwälte klären. Dein Standpunkt war eindeutig meiner Meinung nach. Gerade bei Paypalzahlungen bleibt dir gar nichts anderes übrig als es abzulehnen und den Kauf mit diesem Grund abzubrechen.

 

Bei Zahlungen via Überweisung bestünde für dich eigentlich keine Gefahr. Bei mir hatte ein Käufer auch schon mal meine Auslandsregeln umgangen. Das war zwar nicht im Sinne meiner aufgestellten und genutzten Regeln, habe dies aber dann doch unter Abwägung möglicher Gefahren getan. Hatte zur Sicherheit aber alles genauestens dokumentiert gehabt und wenn was passiert wäre, hätte der Käufer in diesem Falle voll gehaftet. Selbst die Ware hatte ich markiert. Wenn das Paket verloren geht reicht es für mich als Nachweis aus, an das Lagerhaus geschickt zu haben. Alles was darüber hinaus geht ist die Sache des Käufers. Er muss sogar separat die Versandkosten vom Lagerhaus zu seinem Standort übernehmen. Eigentlich ist das sogar in dieser Konstellation der heilige Grahl für private Verkäufer bei Auslandssendungen. Obwohl ich das Aushebeln der Auslandsregeln natürlich nicht gutheiße. Je nach Verkaufsbetrag sollte man dies auch konsequent ablehnen.

 

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