Buchpreisbindung als privater Verkäufer
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17-01-2021 09:19
Hallo,
ich habe ein noch in Folie eingeschweißtes (also neues) Buch, dass ich gerne verkaufen möchte. Gilt für mich als privater Verkäfuer auch die Buchpreisbindung? Folgende Fragen ereben sich:
a) Kann ich das Buch als NEU unter dem Buchhandelspreis einstellen?
b) Falls ich das Buch als NEUWERTIG einstellen muss, um nicht der Buchpreisbindung zu unterleigen, muss ich es dann aus der Folie auspacken? Wenn es noch in der Folie eingepackt ist, ist es ja offensichtlich neu, d.h. ich würde die Buchpreisbindung nur durch Auswahl einer anderen Kategorie umgehen (=> quasi Betrug).
Vielen Dank und Grüße
Axel
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@axschil_48 schrieb:Hallo,
ich habe ein noch in Folie eingeschweißtes (also neues) Buch, dass ich gerne verkaufen möchte. Gilt für mich als privater Verkäfuer auch die Buchpreisbindung? Folgende Fragen ereben sich:
a) Kann ich das Buch als NEU unter dem Buchhandelspreis einstellen?
b) Falls ich das Buch als NEUWERTIG einstellen muss, um nicht der Buchpreisbindung zu unterleigen, muss ich es dann aus der Folie auspacken? Wenn es noch in der Folie eingepackt ist, ist es ja offensichtlich neu, d.h. ich würde die Buchpreisbindung nur durch Auswahl einer anderen Kategorie umgehen (=> quasi Betrug).
Vielen Dank und Grüße
Axel
https://www.boersenverein.de/beratung-service/recht/buchpreisbindung/
OLG Frankfurt: Urteil vom 15.06.2004 zu Buchverkäufen bei ebay
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Moin!
@axschil_48 Ich sehe das so: wenn man ein Buch geschenkt bekommt und man möchte es nicht haben, dann kann ich es original verschweisst oder ausgepackt und zu dem Preis verkaufen wie ich möchte.
Wenn es eingeschweisst bleibt, dann ist es auf jeden Fall "neu".
Deine Fragen hätten sich für mich jetzt nicht aufgetan, als Privatmensch bzw. Verkäufer. .
Aber ich lerne gern dazu.