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DHL entnimmt Paketinhalt und erstatt nicht. Muss ich den Käufer erstatten?

Ich habe einen Artikel im Wert von 320 € verkauft und versichert mit DHL verschickt.

[Natürlich biete ich als Verkäufer kein PayPal an...]

 

Der Käufer schreibt mir kurz nach Empfang eine Nachricht, dass der Artikel nicht im Paket war.

Weil das Paket-Klebeband an der Seite durchtrennt war, hat er es nach Empfang direkt fotografiert. Danach hat er es normal geöffnet und nur mein Füllmaterial vorgefunden.

 

Wir beide haben keinen Grund beim Anderen Betrug anzunehmen, also gehen wir davon aus, dass das Paket von DHL geöffnet wurde.

Zumal ich keinen Grund hätte, es so geöffnet zu verschicken und DHL ein so offensichtlich geöffnetes Paket niemals angenommen hätte. [Es gibt noch mehr Hinweise, aber das könnte aus DHL-Sicht natürlich auch der Empfänger gewesen sein.]

 

Also bitte ich den Käufer eine DHL-Schadensanzeige zu stellen, sodass ich die Erstattung von DHL erhalte um ihm anschließend den Kaufbetrag zu erstatten.

Zusammen mit der Schadensanzeige sollte er auch das Paket "wie er es erhalten hat" in einer Filiale abgegeben

 

DHL lehnt den Antrag ab mit der Begründung "das Paket war nicht ausreichend verschlossen".

Ist natürlich ein Witz, also Widerspruch.

Verbunden mit der Frage, wie DHL denn bei Entnahme durch den Fahrer jemals zu dem Urteil kommen kann, ein Paket sei ausreichend verschlossen gewesen, wenn alles, was zur Überprüfund vorliegt, das geöffnete Paket vom Empfänger ist.

 

Auf Widerspruch-Antwort warte ich seit 6 Tagen. Derweil fordert der Käufer mich zur Erstattung auf und besteht auf der Darstellung: Der Versand ist ein vom Kauf unabhängiger Vertrag zwischen mir und DHL und deshalb müsse ich den Kaufbetrag so oder so erstatten.

 

Der eBay-Telefonsupport war sehr inkompetent und hat sich mehrfach widersprochen. Am Ende hieß es, ich solle die DHL-Antwort abwarten und dann erstatten (unabhängig vom Ausgang).

 

Das kann doch aber nicht richtig sein?

 

1. DHL lehnt ab und kommt einfach so davon?

2. Ich muss für den DHL-Betrug aufkommen und habe den vollen Verlust?

3. Muss ich Strafanzeige gegen DHL stellen?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Beim Verkauf von Privat geht das Verlustrisiko auf dem Versandweg auf den Käufer über.

 

Da das Paket versichert war, haftet der Versanddienstleister bei Verlust und Du muss den Schadenersatz vom Versanddienstleister an den Käufer weiterleiten.

 

Anzeige musst Du nicht gegen DHL erstatten, sondern gegen Unbekannt. Du weißt doch nicht, wer wo den Inhalt entwendet hat. Das kann im Paketshop, im Auto, im Paketzentrum gewesen sein. Und das war nicht "DHL" sondern wahrscheinlich ein oder mehrere Mitarbeiter und der ist "unbekannt". Deinen Käufer benennst du dann bei der Polizei als Zeugen.

 

Die Anzeigenbestätigung schickst Du an DHL zu Deiner Bearbeitungsnummer, damit die was in der Hand haben, um deinen Einspruch zu bearbeiten. Sollte DHL sich immer noch quer stellen und nicht erstatten wollen, bleibt Dir der Rechtsweg gegen DHL.

 

Du kannst auch alle Ansprüche aus dem Vertrag mit DHL an Deinen Käufer abtreten (schriftlich, nachweisbar), dann kann der sich selbst kümmern - sofern er die Abtretung annimmt.

Antworten (3)

Antworten (3)

Dankesoweit. Ich habe immer nach DHL Schadensersatz gegoogelt und kam nicht weiter.

 

Der entscheidende Punkt ist aber offenbar, dass ein Privat zu Privat-Verkauf war und damit das Risiko voll beim Käufer liegt.  § 447 BGB wird ja überall zitiert.

 

Warum dann der eBay-Telefonsupport solchen Bockmist erzählt ist aber eine ganz andere Frage... 

Foto, wie das Paket dem Empfänger übergeben wurde.

Ja, ich bin Privatverkäufer.

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @analog256 

 

Es ist ein wenig schwierig, sich den Karton und die gesamte Verpackung vorzustellen.

Welchen Anlass konnte ein Mitarbeiter bei DHL haben, einen wertvollen Inhalt zu vermuten? Es einfach auf den Fahrer zu schieben, ist ein wenig zu einfach.

Bei viel Luft in Paketen, kann schon mal was schiefgehen, wenn was richtig Schweres draufgestellt wird. Wie gesagt: Man kennt hier Paket und Verpackung nicht.

DHL lehnt gerne ab, wenn tatsächlich geöffnet wurde. Ist auch kein schönes Thema. Du solltest in jedem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Der Käufer kann da auch seinem Zusteller mitteilen, dass er womöglich als Zeuge befragt werden könnte.

Eine Meldung an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsstelle wäre für mich auch Pflicht.

 

Du kannst die Übergabe eines Paketes an den Käufer natürlich erst einmal nachweisen. Der Käufer trägt das Risiko für den Verlust auf dem Versandweg, wenn du privater Verkäufer bist. Also musst du sehen, wie du damit umgehst.

Bei einer Münze wird man vermutlich mit irgendwelchen Wägungen unterwegs auch nicht weiterkommen.

 

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