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Defekte ware

Ich habe einen Kaffeevollautomaten verkauft. Dieser funktionierte einwandfrei bevor ich ihn verkauft habe. Nun behauptet der Käufer, das die Maschine defekt ist. Angeblich läuft der Kaffee in den Innenraum. Ich habe ihm gesagt, das ich, wenn die Maschine defekt gewesen wäre, diese nicht verkauft, sondern an Melitta eingeschickt hätte, weil noch Garantie drauf ist. Ich habe es auch nicht nötig etwas defektes zu verkaufen. Immerhin habe ich über 3400 Bewertungen. Jetzt droht er mir mit dem Anwalt. Was ratet ihr mir?

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@eiffel6565  schrieb:

Ich habe einen Kaffeevollautomaten verkauft. Dieser funktionierte einwandfrei bevor ich ihn verkauft habe. Nun behauptet der Käufer, das die Maschine defekt ist. Angeblich läuft der Kaffee in den Innenraum. Ich habe ihm gesagt, das ich, wenn die Maschine defekt gewesen wäre, diese nicht verkauft, sondern an Melitta eingeschickt hätte, weil noch Garantie drauf ist. Ich habe es auch nicht nötig etwas defektes zu verkaufen. Immerhin habe ich über 3400 Bewertungen. Jetzt droht er mir mit dem Anwalt. Was ratet ihr mir?


@eiffel6565 

 

Du hast die Maschine 2x verkauft - um welchen Vorgang geht es?

 

https://www.ebay.de/sch/eiffel6565/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&LH_Complete=1&LH_Sold=1&rt=nc&_tr...

 

Wenn das Teil nicht funktioniert:

 

zurücknehmen - dem Käufer vorab die Rückversandkosten erstatten - den Transaktionsabbruch einleiten und nach Erhalt der Maschine die Rückzahlung durchführen.

 

Dann ab mit dem Teil zum Hersteller - wenn diese noch im Garantiestatus ist kannst Du den Fehler ja über den Hersteller reparieren lassen.....

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

@eiffel6565 

 

Zurücknehmen.

 

Ich hatte mal von einem wirklich namhaften Anbieter ein älteres Vorführmodell einer Surpresso S75 erworben, generalüberholt.

 

Hat bei mir aber kein bisschen funktioniert.

 

Von der Maschine hab ich ausreichend Ahnung, steht nämlich seit 10 Jahren bei mir zuhause. Kann ich bedarfsweise auch fast komplett selbst reparieren.

Aber bei der als für's Büro beabsichtigt erworbenen Maschine ging definitiv gar nichts. Kein Reinigungsprogramm, kein Tassenbezug.

Aufgeschraubt habe ich natürlich nicht, weil ich bei sowas ohne Veränderung zurücksende.

 

Was soll Dir das bedeuten?

Egal, ob die Maschine bei Dir noch funktioniert hat:

wenn sie beim Käufer nicht mehr funktioniert, oder auch nur Flüssigkeit in den Innenraum läuft (was bei zwei unserer Büro-Melittas nach einigen tausend Tassen Bezug auch immer vorkam), dann wäre das ein schwerwiegender Mangel.

 

Der Käufer hat aber ein Anrecht auf eine der Beschreibung entsprechenden "Sie ist voll funktionsfähig"-Maschine.

 

P.S. Unsere einfachen Caffeo Solo von vor 6 und 4 Jahren haben tatsächlich regelmäßig je nach ca. einem Jahr / ca. 20.000 Tassen Bezug den Geist gemacht und bereits 1-3 Monate vorher "unter sich gemacht". Scheint ein Schwachpunkt zu sein.

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