Ebay Rechnung falsch - wie Reklamieren
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04-02-2021 22:48
Hallo,
ich habe bei der "maximal 3€ Verkaufsaktion" von ebay teilgenommen und einen Artikel verkauft.
Der Käufer wollte anschließend den Kauf abbrechen, obwohl es keine Widerrufsmögkichkeit gab. Um Stress zu vermeiden habe ich dem Abbruch zugestimmt und direkt nach dem formellen Abbruch hat ebay mir angeboten, den Artikel erneut einzustellen.
Für diesen Artikel, der nun erneut einstellt wurde, sollen nun 120€ Gebühren bezahlt werden.
Das kann so nicht stimmen - ich finde nur keine Möglichkeit, irgendwo meinen Widerspruch einzureichen
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@bigbertsch schrieb:Hallo,
ich habe bei der "maximal 3€ Verkaufsaktion" von ebay teilgenommen und einen Artikel verkauft.
Der Käufer wollte anschließend den Kauf abbrechen, obwohl es keine Widerrufsmögkichkeit gab. Um Stress zu vermeiden habe ich dem Abbruch zugestimmt und direkt nach dem formellen Abbruch hat ebay mir angeboten, den Artikel erneut einzustellen.
Für diesen Artikel, der nun erneut einstellt wurde, sollen nun 120€ Gebühren bezahlt werden.
Das kann so nicht stimmen - ich finde nur keine Möglichkeit, irgendwo meinen Widerspruch einzureichen
Hallo @bigbertsch
deine Rechnung ist richtig, wenn dein erster Käufer nicht zahlt, oder du dem Abbruch zustimmst ist das dein Dingen.
Eine erneute Verkäufsaktion wird ebey für dich nicht starten wenn du deiesn Artikel wieder neu einstellst.
Da wird jetzt die volle Provision fällig.
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Aber was für ein Schwachsinn. Ebay bietet mir das direkt im Anschluss auf nen freiwilligen Abbruch an und ich muss dann volle Kosten tragen? Ohne das dies nochmal separat ausgewiesen wird.
Ja gut. Nächstes Mal zahlt der Käufer und wenn ich ihn vor Gericht bringe. Dann gibt es eben keinen kulanten Abbruch mehr
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Sie sollten aufhören hier die Leute veräppeln zu wollen:
als Privatverkäufer angemeldet wollen Sie die günstigen VErkaufsaktionen missbrauchen - sind gleichzeitig hochgradig gewerblich tätig:
Ihre Verkauf von Computerkomponenten hat nichts mehr mit einem Privatverkauf zu tun - melden Sie sich schleunigst gewerblich an - sonst müssen Sie mit teuren (absolut berechtigten!) Briefen rechnen....