Gebühr für Mindestpreis (PKW) zurück, wenn Fall wegen nicht bezahlten Artikel eröffnet?
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09-06-2020 19:37
Hallo,
habe erfolgreich meinen Wagen bei ebay per Sofort-Kaufen verkauft. Hatte ebenfalls einen Mindestpreis für eine Gebühr von 19,99 Euro festgelegt.
Nun will der Käufer das Fahrzeug nicht abnehmen, da er angeblich wegen einer Covid-19 Infektion in Quarantäne ist. Allerdings reagiert er seit dieser Mail auch auf keine weiteren Mails.
Habe nun einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels eröffnet, um die Verkaufsprovision zurück erstattet zu bekommen. Bekommt man die 19,99 Euro Gebühr für den Mindestpreis ebenfalls zurück, oder bleibe ich auf denen sitzen?
Müsste der Käufer dann mir wenigstens diese Gebühr zurück erstatten?
Um einen guten Tipp wäre ich sehr dankbar.
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@oshiraz schrieb:Hallo,
habe erfolgreich meinen Wagen bei ebay per Sofort-Kaufen verkauft. Hatte ebenfalls einen Mindestpreis für eine Gebühr von 19,99 Euro festgelegt.
Nun will der Käufer das Fahrzeug nicht abnehmen, da er angeblich wegen einer Covid-19 Infektion in Quarantäne ist. Allerdings reagiert er seit dieser Mail auch auf keine weiteren Mails.
Habe nun einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels eröffnet, um die Verkaufsprovision zurück erstattet zu bekommen. Bekommt man die 19,99 Euro Gebühr für den Mindestpreis ebenfalls zurück, oder bleibe ich auf denen sitzen?
Müsste der Käufer dann mir wenigstens diese Gebühr zurück erstatten?
Um einen guten Tipp wäre ich sehr dankbar.
Hi @oshiraz
Die Gebühr bekommst du leider nicht zurück!
Die ist immer fällig, ob verkauft oder nicht.
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Gerne... hier ein Auto verkaufen ist wie Lotto!
Die Nichtzahler häufen sich, oft hat man nur Arbeit und Ärger.
Bleib gesund... @oshiraz
Antworten (2)
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>>Nun will der Käufer das Fahrzeug nicht abnehmen, da er angeblich wegen einer Covid-19 Infektion in Quarantäne ist.
nun ja, so kann man das auch nennen. Dass Dein Rotstern aber öfters mal seine Gebote zurückzieht, sagt schon alles. Er wollte das Auto schlicht und einfach nicht.
Denn das steht bei ihm im Bewertungsportal:
Gebotsrücknahmen: 1
Gebotsrücknahme (in den letzten 6 Monaten): 7
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Die 19,99€ müsstest du vom "Käufer" wahrscheinlich zivilrechtlich einklagen.
Aber du kannst genau so gut gleich den kompletten Kaufpreis einklagen, vorher natürlich die Fristsetzung usw beachten.
Mitglied in einem Autoclub ?
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"Bin Mitglied bei einem Automobilclub (die "Gelben"), was könnten die in diesem Fall machen?"
Vergess das mit dem " Einklagen ".
Wenn der Käufer klever ist findet er einen Fehler an Deinem Auto den Du nicht angeführt hast, dann
kann er vom zugesagten Kauf zurücktreten.
Das macht nur Ärger und Verdruss und bringt am Ende nix.