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Gehören die Bilder zur Artikelbeschreibung dazu? Was wenn ich ein falsches Foto eingestellt habe?

Ich habe ein Bügeleisen verkauft. Zu den Fotos habe ich aus Versehen auch das Foto eines Untersetzers eingestellt, den ich separat verkauft habe. In der Überschrift und in der schriftlichen Beschreibung habe ich aber nur das Bügeleisen angegeben und beschrieben. Nicht den Untersetzer. Der Käufer hat die Fotos gesehen und möchte nun auch den Untersetzer haben. Er sagt, wegen dem Foto hätte er das Bügeleisen gekauft. Kann er das von mir verlangen oder zählt nur die schriftliche Beschreibung des Artikels.

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@usch1957  schrieb:

Ich habe ein Bügeleisen verkauft. Zu den Fotos habe ich aus Versehen auch das Foto eines Untersetzers eingestellt, den ich separat verkauft habe. In der Überschrift und in der schriftlichen Beschreibung habe ich aber nur das Bügeleisen angegeben und beschrieben. Nicht den Untersetzer. Der Käufer hat die Fotos gesehen und möchte nun auch den Untersetzer haben. Er sagt, wegen dem Foto hätte er das Bügeleisen gekauft. Kann er das von mir verlangen oder zählt nur die schriftliche Beschreibung des Artikels.


@usch1957 

 

und die entsprechende Artikelnummer lautet?

 

(geht es etwa um das Mini-Bügeleisen für den Setzkasten??)

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

@usch1957  schrieb:

Ich habe ein Bügeleisen verkauft. Zu den Fotos habe ich aus Versehen auch das Foto eines Untersetzers eingestellt, den ich separat verkauft habe. In der Überschrift und in der schriftlichen Beschreibung habe ich aber nur das Bügeleisen angegeben und beschrieben. Nicht den Untersetzer. Der Käufer hat die Fotos gesehen und möchte nun auch den Untersetzer haben. Er sagt, wegen dem Foto hätte er das Bügeleisen gekauft. Kann er das von mir verlangen oder zählt nur die schriftliche Beschreibung des Artikels.


Tagchen @usch1957 

 

Das Angebot setzt sich aus den Informationen zusammen, die ein Käufer oder Interessent aus den Bildern und dem Text gewinnen kann.

Ich an seiner Stelle wäre stutzig geworden, wenn etwas abgebildet, aber nicht textlich beschrieben wird und hätte gefragt.

Was will er denn jetzt von dir? Den Untersetzer hattest du ja ebenfalls verkauft?

Meiner Meinung nach zählen Bilder UND Beschreibung. Ich gehe davon aus, dass ich auch das erhalte was abgebildet ist wenn nicht ausdrücklich was erwähnt wird.

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