Hallo, Paket an andere Adresse geliefert, jetzt verschwunden.
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23-01-2021 12:07
Mein Paketdienst hat meine bezahlte Ware an eine andere Adresse geliefert.
Wer soll jetzt die Suchaktion einleiten ? Der Kunde der das Paket empfangen
sollte, oder ich ? Vielen dank an Euch !
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Als Privatverkäufer bin ich mit der Übergabe an einen Paketdienstleister, wenn die vereinbarte Versandform eingehalten wurde, völlig aus der Pflicht. So sieht es auch das BGB :
Der Gefahrübergang ist im Kaufrecht speziell geregelt. Gemäß § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften Sache vom Verkäufer auf den Käufer über.
Für den Versendungskauf regelt § 447 Absatz 1 BGB, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt gegeben hat.
Ich habe noch keinen § im BGB gefunden, der einen privaten Verkäufer zwingt in so einem Fall einen NFA (oder ähnliches) zu stellen, aber ich lasse mich (un)gern belehren.
Als Betroffener - Paket mit DHL am 16.10.20 verschickt -> verschwunden -> NFA gestellt -> DHL velangt immer neue "Unterlagen" -> letzter Stand am 18.1.21 -> wir benötigen noch etwas Zeit.
Ich kann nur empfehlen - falls das rechtlich/juristisch möglich sein sollte - alle Ansprüche aus dem "Paketverlust" an den Empfäger zu übertragen.
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>>Mein Paketdienst hat meine bezahlte Ware an eine andere Adresse geliefert.
>>Wer soll jetzt die Suchaktion einleiten ? Der Kunde der das Paket empfangen sollte, oder ich ? Vielen dank an Euch !
Wer hat jetzt was bezahlt und versendet? Bei Hermes ist zum Beispiel möglich, bereits versendete Pakete nachträglich umzuleiten. Wurde es schon zugestellt, aber an eine falsche Adresse, oder liegt es noch irgendwo im Paketdepot?
Wurde eine falsche Versandandresse vom VK angeben?
Grundsätzlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn er falsch versendet hat oder wenn es um einen Nachforschungsauftrag geht. Aber als Käufer kann man durchaus auch aktiv daran teilnehmen, dass der Paketempfang dorch noch klappt.
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Du solltest bei diesem Paketdienst - um welchen handelt es sich den ? - einen Nachforschungsauftrag stellen.
Hoffentlich hast du noch den Einlieferungsbeleg aufgehoben ?
Deinem Käufer würde ich den gestellten NFA mitteilen, aber erst Ersatz leisten, wenn das Paketunternehmen den NFA abgeschlossen hat.
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Der Kunde hat natürlich erst bezahlt und ich hatte an ihn das Paket geschickt.
Laut Sendungsverfolgung ist das Paket in einer anderen Stadt gelandet, wo es auch
diese Strasse mit Hausnummer gibt. Nur der Name vom Adressaten ist anders.
Der gute GLS- Bote hat trotzdem das Paket an dieses falschen " Namen " ausgeliefert.
Der falsche Kunde hat auch unterschrieben und sein Name ist der GLS bekannt.
Jetzt schreibt mir GLS dass eine Rückführung vom Paket nicht möglich ist und ich x Formulare
ausfüllen soll, damit der Versandweg bestätigt wird. Kann der GLS- Bote nicht einfach seinen
Fehler zugeben und das Paket wieder vom falschen Kunden abholen ? GLS sagt: Geht nicht 🙂
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Man weiß ja nicht, was der Empfänger damit gemacht hat? Rechtlich müsste der das bis zur Verjährung aufheben oder den Besitzer auffordern, abzuholen!
Wenn der erkennt, dass es nicht für ihn ist, darf er nicht entsorgen!
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-ge...
Eigentlich ist das Unterschlagung. Kannst du den Namen nicht in der Sendungsverfolgung einsehen oder online beantragen? Bei DHL hab ich sowas schon gesehen.
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https://www.google.com/search?ei=cnINYMWJGaiHjLsPkJm34A0&q=gls+verlust&oq=gls+verlust&gs_lcp=CgZwc3k...
• Paketda-Redaktion antwortet: Der Absender kann den digitalen Ablieferbeleg bei GLS downloaden mit der gefälschten Unterschrift des Empfängers. Sie bzw. Ihr Mann könnten daraufhin Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Urkundenfälschung und ggf. Diebstahl des Pakets.
Damit GLS den Verlust des Handys ersetzt, muss in der Tat der Absender eine Schadenmeldung bei GLS einreichen. Das sollte so schnell wie möglich passieren und am besten schriftlich und/oder per Fax zwecks Nachweisbarkeit.
https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=verlust&suche_carrier=gls