Hallo, ich möchte einen Käufer berechtigter Weise, negativ bewerten um andere Verkäufer zu warnen!
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13-03-2020 20:42
Hallo, ich möchte einen Käufer berechtigter Weise negativ bewerten, um andere Verkäufer zu warnen! Muss ich eine Rachebewertung hinnehmen, und eine Löschung beantragen bei ebay, oder kann man noch einen Scvhutz diesbezüglich beantragen?
Käufer hat angeblich einen Artikel nicht erhalten, hat er aber letztentlich doch! das ist Betrug, und gehört eigentlich gesperrt!
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Hy @stonefire8
wenn du mal gaaanz genau nachdenkst, kommst du dann darauf, warum man VERkäufer nicht vor Käufern warnen kann?
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@stonefire8 schrieb:Hallo, ich möchte einen Käufer berechtigter Weise negativ bewerten, um andere Verkäufer zu warnen! Muss ich eine Rachebewertung hinnehmen, und eine Löschung beantragen bei ebay, oder kann man noch einen Scvhutz diesbezüglich beantragen?
Käufer hat angeblich einen Artikel nicht erhalten, hat er aber letztentlich doch! das ist Betrug, und gehört eigentlich gesperrt!
wenn Du jemanden des Betrugs bezichtigst solltest Du anwaltliche Hilfe / Blaue Jungs und Mädels in Anspruch nehmen
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wobei Du weitaus besser "beraten" bist PP-Fälle bei nicht-sendungsverfolgten-Versandarten rigoros zu unterbinden in dem Du
a) Paypal nicht mehr anbietest - dann kannst Du diese Versandarten weiter nutzen
b) PP weiterhin anbietest - dann solltest Du im eigenen Interesse ausschließlich sendungsverfolgt (Paket - ggf. als Einschreiben) versenden
Du - als Verkäufer- kannst keine negative Bewertung abgeben - sollte Dir auch bekannt sein:
Du bist seit 2001 mit dabei und hast die Änderung des Bewertungssystems (im Jahr 2008) anscheinend komplett verschlafen.....