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Hallo warum kann ich als Privatverkäufer keinen Einspruch gegen eine Ebay-Entscheidung erheben?

Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .

Der Käufer hat hat  den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.

Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.

Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.

Danke für eine Antwort .

Mfg

 

 

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@sisterherz2010  schrieb:

Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .

Der Käufer hat hat  den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.

Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.

Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.

Danke für eine Antwort .

Mfg


@sisterherz2010 

 

Sie veräppeln jeden und fordern auch noch "Rechte" ein?

 

Bei über 500 Verkaufsangeboten von einem Privatverkauf zu sprechen ist schon mehr als frech.....

 

Lassen Sie die Ebay-Entscheidung anwaltlich prüfen (natürlich kostenpflichtig für Sie) - der Anwalt wird Ihnen schnell raten möglichst dezent den Schnabel zu halten bevor Sie ein Abmahner entdeckt....

 

Dann haben Sie richtig Schlamassel am Hals - wobei dieser vollkommen berechtigt wäre.....

 

kopfschüttel' 


@sisterherz2010  schrieb:

Hallo ich bin überhaupt nicht damit einverstanden das der Ebaykundendienst entschieden hat das der Käufer seinen Artikel zu mir zurück senden darf und eine Rückzahlung erhält .

Der Käufer hat hat  den Artikel mitlerweile über einen Monat und hat ihn versucht zu reparieren und auseinander gebaut.

Außerdem hatte ich den Artikel als defekt Ersatzteil eingestellt.

Wo bleibt mein Verkäuferschutz und meine Rechte wenn ich mich gegen so einen unfairen Ebay-Entscheid nicht wehren kann.

Danke für eine Antwort .

Mfg

 

 


Auf Deinen Verkäuferschutz hast Du in dem Moment freiwillig verzichtet, als Du Paypal als einzige Zahlungsmethode (neben Barzahlung) zugelassen hast.

 

Lies die AGB von ebay und Paypal. Dann weißt Du, wozu Du Deine Zustimmung gegeben hast.

 

Wenn du der Meinung bist, dass der Käufer den Käuferschutz zu Unrecht in Anspruch genommen hat, steht es Dir frei, vom Käufer erneute Zahlung zu verlangen und diese notfalls auf dem Rechtsweg gegen den Käufer durchzusetzen.

WO bist du denn Privatverkäufer?

 

Ich sehe das ganz anders.

 

Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?

 Ein gewerblicher Verkäufer

  • verkauft regelmäßig, statt nur hin und wieder.
  • verkauft große Mengen an Waren.
  • bietet häufig Neuware an.
  • verkauft viele gleiche Stücke oder große Mengen identischer Gegenstände.
  • kauft Ware ein, um sie weiterzuverkaufen.
  • stellt Dinge eigens zum Verkauf her.
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