Hilfe, Verkäufer versucht Rechtsstreit herbeizuführen. Kennt jemand blumenkugel?
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31-12-2020 16:00
Hatte jemand mit so einem Fall zu tun? Ich werde aufgrund fingierter Mängel der arglistigen Täuschung bezichtigt und Gutachten, Rechtverfahren usw. natürlich bezahlen. Wie geht ihr da vor? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, der Artikel war natürlich ein Privatkauf und gebraucht aber in einwandfreiem Zustand.
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Moin @-strait-
Bewertung neutral: "Gerät entspricht nicht der tatsächlichen optische technischen Beschreibung."
Stimmt.
Man nutzt keine Katalogfotos und Katalogbeschreibung für ein gebrauchtes Notebook.
Nur unter der Headline klein zu lesen:
Artikelzustand:Vom Verkäufer generalüberholt
Sonst keine Anmerkungen in der Artikelbeschreibung, wie alt, wie verkratzt, oder was auch immer.
Wie Du das Angebot eingestellt hast, gehen Käufer von einem neuwertigen Zustand aus.
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"Generalüberholt" ist in Deinem Fall weit gegriffen, bei einem Akku der nur eine Stunde hält.
https://de.wikipedia.org/wiki/Generalüberholung
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"ich habe das Gerät technisch komplett überholt und gereinigt, Es ist nicht verkratzt, hat (keine) Macken oder ähnliches."
"alles neu aufzusetzen, die Partition zurück zu setzen, Betriebssystem installiert"
Warum hast Du DAS nicht in der Artikelbeschreibung angeben?
Welche Mängel soll das Teil haben..... laut Käufer?

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@-strait- schrieb:Hatte jemand mit so einem Fall zu tun? Ich werde aufgrund fingierter Mängel der arglistigen Täuschung bezichtigt und Gutachten, Rechtverfahren usw. natürlich bezahlen. Wie geht ihr da vor? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, der Artikel war natürlich ein Privatkauf und gebraucht aber in einwandfreiem Zustand.
Tagchen @-strait-
Wie hat der K denn bezahlt?
Mehr als Paypal und Barzahlung war gar nicht angegeben?
Hat er keinen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet?

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Du kannst zwar bei Überweisung einen Fall öffnen, aber EBay schließt den wieder, ohne dir zu helfen. Eine Bewertung kann man 60 Tage lang abgeben.
Ich würde den VK, wenn ich zeitnah zur Lieferung den Schaden dokumentiert und gemeldet habe - wichtig hierbei auch die Schadensmeldung beim Paketdienst oder der Spedition - eine datierte Frist zur Ersatzlieferung einer vorderen Felge und Reifens anmahnen, defektes Teil zu ihm senden. Wenn dann nichts kommt oder er sich sogar weigert, rechtliche Schritte einleiten. Bei Geldforderung (für Felge ...) per Mahnbescheid noch recht einfach.
Z.B. nach Selbstbehelf (Kauf Ersatzfelge) per Mahnbesche

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Er muss aber auch ein paar Schritte ordentlich gehen, damit er mit einer Klage nicht scheitert.
Was bemängelt er denn konkret?
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hier aus meiner Tapete:
"Ein Wackelkontakt an einem USB Port (kann ich nicht glauben, hatte den Laptop bis zuletzt im Eigengebrauch), das Licht neben dem "Körser" (sorry, seine Worte) ginge nicht und er hat Makrofotos von mini Gebrauchsspuren am Tastaturfeld gemacht."

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Such doch mal über den Namen oder über die Anschrift. Ich kenne das so von Händlern und Aufkäufern. Erst kaufen die, als gäbe es kein Morgen und dann fangen sie an, über den wahren Wert der Ware zu diskutieren.
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du schreibst etwas von Felgen, was haben diese mit dem Laptop zu tun, um den es geht?
Zitat: *So, jetzt mal langsam. Du hast am 27.10. gekauft, das Fahrrad wurde mit einer Acht im Vorderrad angeliefert? Wann hast du erstmalig reklamiert?
Du kannst zwar bei Überweisung einen Fall öffnen, aber EBay schließt den wieder, ohne dir zu helfen. Eine Bewertung kann man 60 Tage lang abgeben.
Ich würde den VK, wenn ich zeitnah zur Lieferung den Schaden dokumentiert und gemeldet habe - wichtig hierbei auch die Schadensmeldung beim Paketdienst oder der Spedition - eine datierte Frist zur Ersatzlieferung einer vorderen Felge und Reifens anmahnen, defektes Teil zu ihm senden. Wenn dann nichts kommt oder er sich sogar weigert, rechtliche Schritte einleiten. Bei Geldforderung (für Felge ...) per Mahnbescheid noch recht einfach.
Z.B. nach Selbstbehelf (Kauf Ersatzfelge) per Mahnbesche.*

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Du konntest das Rätsel bestimmt auflösen. Falscher Thread.
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@-strait- schrieb:Hatte jemand mit so einem Fall zu tun? Ich werde aufgrund fingierter Mängel der arglistigen Täuschung bezichtigt und Gutachten, Rechtverfahren usw. natürlich bezahlen. Wie geht ihr da vor? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, der Artikel war natürlich ein Privatkauf und gebraucht aber in einwandfreiem Zustand.
ganz einfach:
kein Paypal anbieten - schon reduziert sich die Rückgabequote auf nahezu 0.....
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das müssen Sie selber entscheiden - haben Sie sich die Seriennummer des Geräts (überhaupt) notiert?
Wenn Sie eine Rücknahme anbieten kann es auch genau so gut sein das Ihnen der K. ein anderes Gerät unterjubelt.
Dann haben Sie zusätzlich noch ein defektes Gerät rumstehen - die Kohle ist weg...
Wenn überhaupt würde ICH dem K. einen Rückversand-Paketaufkleber übersenden (DHL bis 5kg reicht hier aus) - sobald das Gerät eingetroffen ist einen Funktionstest durchführen und natürlich schauen ob es tatsächlich Ihr Gerät ist - dann die Rücküberweisung des Zahlungsbetrages (Kaufbetrag + Hin-Versandkosten) durchführen.
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von -strait- 31-12-2020 17:06
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Es war per Banküberweisung.. ich wette er hat das gemeldet, ist aber einfach unwahr. Von eBay habe ich nichts gehört, wäre mir lieber gewesen.
von -strait- 01-01-2021 15:07
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Guter Tipp, danke!
Dann kannst du nach Rücksendung prüfen und nachbessern und nochmal hinsenden.