06-01-2021 19:04
Hallo,
ich habe einen Artikel privat verkauft, Rücknahme ausgeschlossen. Heute kommt die Bitte um Rücknahme, da ein Zubehörteil (das ich auch nicht mit angeboten habe) fehlt. Aus Kulanz bat ich an, ein ähnliches Teil nachzusenden, wenn es benötigt würde. Käufer lehnt das Angebot ab, da Ware schon zurückgeschickt sei. Ich hab aber keiner Rücknahme zugestimmt. Wie sollte ich mich verhalten?
Ich möchte niemandem etwas Böses unterstellen, es kann ja ganz einfach vorschnelles Handeln gewesen sein, der Artikel kommt hier an und gut. Was aber, wenn der Artikel nicht kommt, beschädigt ist o.ä? Was sollte ich zurückerstatten? Nur den normalen Kaufpreis wäre meine Meinung. Ich habe schließlich verschickt wie beschrieben und keiner Rücknahme zugestimmt. Daher möchte ich nicht auf den Versandkosten sitzen bleiben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Werde sonst morgen noch einmal bei eBay anrufen.
@ulbano schrieb:Hallo,
ich habe einen Artikel privat verkauft, Rücknahme ausgeschlossen. Heute kommt die Bitte um Rücknahme, da ein Zubehörteil (das ich auch nicht mit angeboten habe) fehlt. Aus Kulanz bat ich an, ein ähnliches Teil nachzusenden, wenn es benötigt würde. Käufer lehnt das Angebot ab, da Ware schon zurückgeschickt sei. Ich hab aber keiner Rücknahme zugestimmt. Wie sollte ich mich verhalten?
Ich möchte niemandem etwas Böses unterstellen, es kann ja ganz einfach vorschnelles Handeln gewesen sein, der Artikel kommt hier an und gut. Was aber, wenn der Artikel nicht kommt, beschädigt ist o.ä? Was sollte ich zurückerstatten? Nur den normalen Kaufpreis wäre meine Meinung. Ich habe schließlich verschickt wie beschrieben und keiner Rücknahme zugestimmt. Daher möchte ich nicht auf den Versandkosten sitzen bleiben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Werde sonst morgen noch einmal bei eBay anrufen.
Tagchen @ulbano
Was fehlt denn?
Ladegerät?
Hallo @ulbano
Da du Paypal anbietest (Käuferschutz) regeln die das für dich.
Dein Käufer bekommt sein Geld zurück und gut ist es.
Gruß
@ulbanoDein Käufer muss sendungsverfolgt zurückschicken- schau mal in die Paypalbedingungen. Du sollst ja auch bei Paypalzahlung als VK diese Sendungsform machen. Wenn du jetzt nichts bekommst, dann muss der K eine Nachweis für Paypal haben, indem er eine Sendungs Nr. nachweist.
Im normalen Umgang sollte man auch nicht einfach zurückschicken, man tauscht sich einfach per Mail aus. Aber in der heutigen Zeit hat sich da einiges geändert, das ist einfach meine Erfahrung. Manchmal erscheint mir das wie Kinder , die mit dem Fuss aufstampfen und sagen, ich will aber. Aber man muss sich nicht auf das Niveau herablassen.
Und deine Einstellung ist richtig, man lernt daraus.