Käufer will Meldung für Transportschaden nicht ausfüllen
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23-06-2020 16:18
Hallo, bin leider etwas ratlos bei meinem Fall mittlerweile.
Ich habe ein Modellauto verkauft und es dick eingepackt und versichert per DHL versendet. Leider ist es kaputt angekommen. Es sind drei Reifen ab, wobei ein Reifen komplett zerbrochen ist. Klarer Transportschaden für mich. Da das Paket versichert war, hoffe ich von DHL das Geld wieder zu bekommen.
Der Käufer ertstatte ich natürlich das Geld inkl. Versandkosten zurück. Er will jetzt aber auch das Geld für den Rückversand zu mir von mir haben. Ich habe ihm die Schadensmeldung von DHL geschickt und geben diese auszufüllen und das Paket bei DHL abzugeben mit der Meldung. So habe ich das auf der Seite von DHL gelesen, dass so vorgangen wird. Nun hat mir der Käufer aber geschrieben, dass er mit der Schadensmeldung nicht klar kommt und ich mich selber drum kümmern soll. Muss ich ihm jetzt das Geld für die Rücksendung zu mir auch erstatten? Hätte er das Paket mit Meldung bei DHL abgegeben, hätte er den Versand garnicht zahlen müssen.
Wie verhalte ich mich hier als Verkäufer richtig?
VG Tanja
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Dein Käufer muss zu einer Postfiliale mit dem Paket, dem kaputten Inhalt und dem ganzen Füllmaterial.
Er kann dort eine Schadendsmeldung ausfüllen, wobei ihm die Mitarbeiter auch behilflich sein müssen.
Die können auch die von dir nehmen ...
Das Paket wird dann zur Prüfung an DHL geschickt und dei Käufer bekommt auch eine entsprechende Qittung. daß er die Sendung abgegeben hat.
Da ganze sollte innerhalb von 7 Wertagen passieren...
Es macht absolut keinen Sinn, das Paket erst zu Dir zu schicken, dazu müsste er das ganze ja wieder verpacken und eine
Prüfung des ursprünglichen Zustandes, wie es bei ihm ankam, unmöglich machen.
Btw
Manchmal geht der Inhalt auch kaputt, gerade weil man zu dicht oder fest verpackt hat. Da wird Druck von außen direkt auf den Inhalt weitergegeben, vor allem wenn zu allen Außenseiten der Verpackung nicht genügend Abstand besteht. Empfindliche Sachen sollten immer Karton in Karton verpackt werden... mit entspechender Polsterung nach außen......kannst du googeln...
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Dein Verhalten gegenüber deinem Käufer ist zwar äußerst wohlwollend, aber nicht unbedingt sehr geschickt... und wie sich nun zeigt, war dein Verhalten gegenüber diesem speziellen Käufer auch alles andere als angemessen, denn trotz des Umstandes, dass du für etwas aufkommst, wofür du überhaupt nicht aufkommen müsstest, tritt er dir als Dankeschön noch in den Hintern.
Rechtlich betrachtet trägt das Versandrisiko bei einem ebay-Kauf von privat grundsätzlich der Käufer (§ 447 BGB). Wenn du ausreichend verpackt hast, dann müsste dein Käufer sich mit DHL rumschlagen. Du wärst erst dann in der Erstattungspflicht gegenüber deinem Käufer, wenn du von DHL eine Geldentschädigung bekommst. Lehnt DHL eine Entschädigung ab, dann ist das nicht dein Problem, sondern das deines Käufers.
Es gehört zu den Pflichten des Käufers, einen Versandschaden aufzuklären. Tut er das nicht, dann verwirkt er damit seinen Erstattungsanspruch gegen DHL (nicht gegen dich, denn gegen dich hat er erst gar keinen).
Sehr bedauerlich, dass du so voreilig den Kaufpreis erstattet hast. Sei zumindest so klug, und mach das nicht auch noch mit den Versandkosten.
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Hallo @cuardos
Aber muss nicht der VK sich mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen,
weil er doch der Vertragspartner des Unternehmens ist und nicht der Käufer?
Du schriebst *Wenn du ausreichend verpackt hast, dann müsste dein Käufer sich mit DHL rumschlagen*
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Hallo @*sweet-melody*
nein, das ist nicht zwingend der Fall - auch der Empfänger kann die Ansprüche gegen den Versanddienstleister geltend machen (vgl. § 421 HGB).
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Als privater Verkäufer verhältst du dich richtig, wenn der Käufer sich weigert die Schadensmeldung auszufüllen, genau NULL € zurückzuzahlen. Es gibt eine sog. Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB, ich zitiere mal eine Konsequenz :
"Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen."
Heisst für mich : Keine Schadensmeldung = kein Ersatzanspruch.
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(Besteht die Möglichkeit, daß der Käufer Dich bescheixxxxxxt?Und ein anderes Tei zurücksendet? )
Mach ihm klar,daß er die Rückerstattung erst dann bekommt, wenn er das erledigt, weil DHL so nichts macht. Und deswegen auch die Rücksendung sein Bier ist... Allerdings ist Dir Rot dann sicher.
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Diese Mythos von wegen 1 Meter Fallhöhe hält sich genauso hartnäckig, wie dieses ominöse "EU-Recht", das man immer wieder in den Klauseln mancher privater ebay-Verkäufer liest. Nichtsdestotrotz ist es eine Mär. Eine solche Bedingung gibt es schlichtweg nicht. Mir ist kein Urteil dazu bekannt, das auch nur annähernd dergleichen in Erwägung gezogen hätte.
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Googelste mal nicht, isse prompt verkehrt ... tssss
Danke @cuardos