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Käufer will Meldung für Transportschaden nicht ausfüllen

Hallo, bin leider etwas ratlos bei meinem Fall mittlerweile.

 

Ich habe ein Modellauto verkauft und es dick eingepackt und versichert per DHL versendet. Leider ist es kaputt angekommen. Es sind drei Reifen ab, wobei ein Reifen komplett zerbrochen ist. Klarer Transportschaden für mich. Da das Paket versichert war, hoffe ich von DHL das Geld wieder zu bekommen. 

 

Der Käufer ertstatte ich natürlich das Geld inkl. Versandkosten zurück. Er will jetzt aber auch das Geld für den Rückversand zu mir von mir haben. Ich habe ihm die Schadensmeldung von DHL geschickt und geben diese auszufüllen und das Paket bei DHL abzugeben mit der Meldung. So habe ich das auf der Seite von DHL gelesen, dass so vorgangen wird. Nun hat mir der Käufer aber geschrieben, dass er mit der Schadensmeldung nicht klar kommt und ich mich selber drum kümmern soll. Muss ich ihm jetzt das Geld für die Rücksendung zu mir auch erstatten? Hätte er das Paket mit Meldung bei DHL abgegeben, hätte er den Versand garnicht zahlen müssen.

 

Wie verhalte ich mich hier als Verkäufer richtig?

 

VG Tanja

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Dein Käufer muss zu einer Postfiliale mit dem Paket, dem kaputten Inhalt und dem ganzen Füllmaterial.

Er kann dort eine Schadendsmeldung ausfüllen, wobei ihm die Mitarbeiter auch behilflich sein müssen.

Die können auch die von dir nehmen ...

Das Paket wird dann zur Prüfung an DHL geschickt und dei Käufer bekommt auch eine entsprechende Qittung. daß er die Sendung abgegeben hat.

Da ganze sollte innerhalb von 7 Wertagen passieren...

Es macht absolut keinen Sinn, das Paket erst zu Dir zu schicken, dazu müsste er das ganze ja wieder verpacken und eine

Prüfung des ursprünglichen Zustandes, wie es bei ihm ankam,  unmöglich machen.

 

Btw

Manchmal geht der Inhalt auch kaputt, gerade weil man zu dicht oder fest  verpackt hat. Da wird Druck von außen direkt auf den Inhalt weitergegeben, vor allem wenn zu allen Außenseiten der Verpackung nicht genügend Abstand besteht. Empfindliche Sachen sollten immer Karton in  Karton verpackt werden... mit entspechender Polsterung nach außen......kannst du googeln...

 

 

 

 

@dianakruemel512 

 

Dein Verhalten gegenüber deinem Käufer ist zwar äußerst wohlwollend, aber nicht unbedingt sehr geschickt... und wie sich nun zeigt, war dein Verhalten gegenüber diesem speziellen Käufer auch alles andere als angemessen, denn trotz des Umstandes, dass du für etwas aufkommst, wofür du überhaupt nicht aufkommen müsstest, tritt er dir als Dankeschön noch in den Hintern.

 

Rechtlich betrachtet trägt das Versandrisiko bei einem ebay-Kauf von privat grundsätzlich der Käufer (§ 447 BGB). Wenn du ausreichend verpackt hast, dann müsste dein Käufer sich mit DHL rumschlagen. Du wärst erst dann in der Erstattungspflicht gegenüber deinem Käufer, wenn du von DHL eine Geldentschädigung bekommst. Lehnt DHL eine Entschädigung ab, dann ist das nicht dein Problem, sondern das deines Käufers.

 

Es gehört zu den Pflichten des Käufers, einen Versandschaden aufzuklären. Tut er das nicht, dann verwirkt er damit seinen Erstattungsanspruch gegen DHL (nicht gegen dich, denn gegen dich hat er erst gar keinen).

 

Sehr bedauerlich, dass du so voreilig den Kaufpreis erstattet hast. Sei zumindest so klug, und mach das nicht auch noch mit den Versandkosten.

Als privater Verkäufer verhältst du dich richtig, wenn der Käufer sich weigert die Schadensmeldung auszufüllen, genau NULL € zurückzuzahlen. Es gibt eine sog. Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB, ich zitiere mal eine Konsequenz :

"Der Geschädigte kann sich verhalten, wie es ihm gefällt. Bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht kann sich jedoch sein Ersatzanspruch kürzen."

Heisst für mich : Keine Schadensmeldung = kein Ersatzanspruch.

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