Käufer zahlt nicht - Ware versehentlich bereits versendet
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26-01-2021 09:35
Guten Morgen,
ich habe einen Artikel verkauft und vor der Zahlung versendet.
Nun wurde der Artikel zugestellt, aber der Käufer zahlt nicht, geschweige den reagiert er auf meine Nachrichten.
Einen Fall habe ich bereits eröffnet. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Wieso kann ich den Käufer nicht Negativ bewerten?
PS: Nur vorab, ich weiß nun dass man Artikel erst nach Bezahlung versenden sollte. Ich war wohl etwas zu gutgläubig.
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@christina2013-02-22 schrieb:Guten Morgen,
ich habe einen Artikel verkauft und vor der Zahlung versendet.
Nun wurde der Artikel zugestellt, aber der Käufer zahlt nicht, geschweige den reagiert er auf meine Nachrichten.
Einen Fall habe ich bereits eröffnet. Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Wieso kann ich den Käufer nicht Negativ bewerten?
PS: Nur vorab, ich weiß nun dass man Artikel erst nach Bezahlung versenden sollte. Ich war wohl etwas zu gutgläubig.
Moin, @christina2013-02-22
die Falleröffnung über ebay bringt da nicht viel.... denn ebay kann nicht dafür Sorge tragen, dass du dein Geld erhältst.
Aufforderungsschreiben unter Fristsetzung an den Käufer per Einschreiben/Rückschein unter Androhung eines Mahnbescheids kannst du selbst einleiten.
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@bootyooty Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Sollte man das dann nicht trotzdem tun, damit derjenige den Eintrag erhält?
Wenn ich das alles so falsch verstehe, dann bin ich hier wirklich fehl am Platz. Dann bin ich dafür nicht geeignet.
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, moin auch, klar kann man das machen, aber ein Nichtzahlerfall bringt den Käufer nunmal in den seltensten Fällen dazu, dass er seinen Kaufvertrag erfüllt und auch tatsächlich zahlt. Dazu bedarf es eben Aufforderung, Mahnbescheid und ggfs. Klage.
Zudem: Der Käufer kann seinen Account auch brach liegen lassen wenn er bereits ein oder zwei Vermerke hat und kann ungeniert einen zweiten, dritten und vierten Account eröffnen. Damit macht er dann munter und fröhlich weiter... .solange ebay nicht Anzahl angemeldeter Accounts pro Person reguliert, wäre auch das rot bewerten eines Käufers - wie von so vielen hier - ad absurdum. denn dann meldet er ebenfalls einen neuen Account an. Das darf er ja nur nicht, solange ein Account von ihm noch nicht dauerhaft gesperrt wurde.
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Guten Morgen!
@christina2013-02-22 Du eröffnest jetzt ganz gepflegt einen Nichtzahlerfall. Nichtzahler bewertet man nicht, sondern zieht den Fall durch und der endet dann mit einem Eintrag in das Konto. Das ist viel wirkungsvoller!! Da hat der Kumpel dann ein schönes Andenken an sein "tolles" Verhalten.
Käufer konnen seit 2008 nur noch positiv bewertet werden.
Ich finde es immer wieder verabscheuungswürdig, wenn man Leute, die an das Gute im Menschen glauben, so ausnutzt!!
Im Link findest zu alles, was du jetzt tun musst. Lies es dir in Ruhe durch.