Käufer zahlt nicht und will Kauf abbrechen
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30-09-2020 11:54
Hallo liebe eBay Community,
ich habe ein Tablet auf eBay verkauft. Nach 3-4 Tagen habe ich immer noch keine Zahlung erhalten und eine Zahlungserinnerung gesendet. Daraufhin hat der Käufer mir eine Nachricht geschickt, dass er den Kauf abbrechen will.
Wie verhalte ich mich nun richtig?
Ich möchte schließlich auch keine Verkaufsprovision zahlen müssen oder eine negative Bewertung erhalten.
Viele Grüße und vielen Dank
Akzeptiert Lösungen (1)
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Hallo @nowanow_twyq6ez0u
Melde umgehend einen Nichtzahlerfall und schließe diesen wieder nach 4 Tagen. Dann erhältst Du Deine Gebühren zurück.
Im Falle einer Negativbewertung wendest Du Dich an Ebay und versuchst sie entfernen zu lassen.
Antworten (2)
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Tagchen @nowanow_twyq6ez0u
Ich finde es gar nicht so schlecht, einem Abbruch zuzustimmen. Damit bekommt man seine Provision auch zurück. Dafür hat man dann auch keinen Ärger mehr mit dem Fortbestehen des Kaufvertrages.
Dass Käufer, die erst bieten oder kaufen und sich das dann anders überlegen, richtig lästig sind, sehe ich auch so. Ich verstehe deshalb auch den Impuls, denen wenigstens einen Vermerk aufdrücken zu wollen. Aber einfacher ist es auch für VK, einem Kaufabbruch zuzustimmen.
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Und wenn der Käufer dann trotz Wunscherfüllung noch negativ bewertet (alles schon da gewesen!), bleibt man auch noch auf der Bewertung sitzen. Die löscht ebay nämlich nicht, wenn ein Kaufabbruch gemacht wurde, das machen die nur im Falle eines Nichtzahler-Falles.
Ich schreibe in solchen Fällen dem Käufer, dass ich mit seinem Kaufrücktritt einverstanden bin, aber dennoch einen nicht bezahlten Artikel an ebay melde, um meine Gebühren zurück zu bekommen 😉 Die Nachricht vom Käufer und meine Antwort speichere ich mir ab.

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Wer einmal nur mit zusehen durfte, was passieren kann, wenn ein Nichtzahler dann doch noch nach einiger Zeit zahlt und auch noch klagt.... da muss man nicht beteiligt sein, nur das Mitbekommen live und in Farbe ist so, dass einem schlecht werden könnte. 🤢
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Hebst Du dir die Nachrichten auf, hast du übereinstimmende Willenserklärungen zum Kaufabbruch. Käufer sagt "Ich will Abbruch", Verkäufer sagt "Ist o.k., (ich mach Fall nur wegen Ebay-Gebühren)".

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Ich könnte dann belegen, dass der K einen Abbruch will, ich damit eigentlich einverstanden bin, aber mir nichts weiter einfällt, als einen Nichtzahlerfall zu öffnen.
Das würde ich nicht auf mich nehmen wollen. Aber ich habe auch schon gelesene Bücher nach sechs Wochen zurückgenommen.
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