Kann ich irgendwo einstellen, dass ich die Versandgebühren nicht erstatten möchte
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04-09-2020 12:49
Kann ich irgendwo einstellen, dass ich bei einer Rückerstattung nur den Produktpreis aber nichtdie Versandgebühren erstatten möchte. Wenn ich die Rückerstattung freigebe, kann ich immer nur den kompletten Preis erstatten.
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@em3dpg schrieb:Kann ich irgendwo einstellen, dass ich bei einer Rückerstattung nur den Produktpreis aber nichtdie Versandgebühren erstatten möchte. Wenn ich die Rückerstattung freigebe, kann ich immer nur den kompletten Preis erstatten.
Wenn du einen Artikel zurücknimmst, dann bekommt der Käufer den Artikelpreis und die Hinversandkosten zurück. Das ist gesetzlich so geregelt. Damit musst Du leben als gewerblicher Verkäufer und das in Deiner Preisgestaltung mit einkalkulieren.

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Er nimmt bei allen Artikeln (bis auf einen) VSK. Ich frage mich manchmal, wo solche aberwitzigen Ideen herkommen. Wüsste dann auch gern, wie er das dann verbucht, wenn er seine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert.
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Moin @Anonymous
Die Idee ist nicht neu 😉
Die Versandkosten zahlt zwar der Käufer, die sind aber verbraucht wenn der Käufer die Ware bekommen hat und deswegen hat TE keine Lust, die verbrauchten Versandkosten auch an den Käufer zurückzuzahlen, wenn der den Artikel zurückschickt und sein Geld wiederhaben will. Kann man ja irgendwie auch verstehen, wer zahlt schon gern für nix 😉
Das der Gesetzgeber das aber genau so vorgeschrieben hat, ist halt bei TE noch nicht angekommen - wie so vieles andere, was den gewerblichen Verkäufer angeht, auch nicht. So weit hatte ich noch gar nicht geschaut...

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Wieso zahlt er für nix?
In vielen Fällen zahlt man doch sogar mehr als der Händler für den Versand bezahlen würde. Oder glaubst du, die großen Versandhäuser zahlen 5,95 Euro oder mehr für ein Paket?
Der Verkäufer steht - abgesehen von etwas Verpackungsmaterial - so da wie vor dem Kauf. Er hat kein Porto für den Hinversand bezahlt und kein Porto für den Rückversand.

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Nehmen wir mal seinen Grabschmuck https://www.ebay.de/itm/Grabvase-mit-Schmuckrosette-Spiral-black/203054452300?hash=item2f46fd0e4c:g:... Für die Grabvase in der Größe zahlst du im EK mit etwas Geschick nicht mehr als 80 Cent. Dann bleiben 21,10 € für seine Plastikumhüllung die 13 cm hoch ist und einen Durchmesser von 15 cm hat. Zum Vergleich: Ein normales Geodreieck ist 14 cm lang. Also wirklich nicht gerade groß.
Dann nimmt er 4,90 € für den Versand. Das dürfte er aber kaum dafür bezahlen. Selbst ich als privater Versender würde da 4,39€ zahlen.
Onlinehandel kann auch für VK nicht heißen, dass sie nur Rosinen bekommen und der kleine Laden um die Ecke bekommt den Rest.
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@em3dpg schrieb:Kann ich irgendwo einstellen, dass ich bei einer Rückerstattung nur den Produktpreis aber nichtdie Versandgebühren erstatten möchte. Wenn ich die Rückerstattung freigebe, kann ich immer nur den kompletten Preis erstatten.
Tagchen @em3dpg
So, so... möchtest du das? Wie soll man das verstehen? Der Käufer zahlt dir für einen Artikel 24,90 Euro plus VSK von 4,90 Euro,
aber wenn ihm die Ware nicht gefällt und die Rücksendung dich erreicht, möchtest du nur 24,90 Euro erstatten?
Warum? Der Käufer hat den Versand doch bezahlt?
Mach mal. Da ist dir eine Abmahnung sicher. Ohnehin schon sehr wahrscheinlich, dass eine Abmahnung kommt. Impressumspflicht aktuell nicht erfüllt, keine WRB, keine Datenschutzerklärung, kein Link zur Streitschlichtung...
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Neuer dynamischer Jungunternehmer...muss halt alles noch lernen;-)
- Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
- Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
- Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht
https://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerrufsbelehrung%202014.html
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
usw. usw.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

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